Pawo1980
Nach einem Heizungsrohrbruch haben ich einen Wasserschaden in der Wohnung. Wer hat den Schaden zu beseitigen? Ich oder der Vermieter?
Antworten (6)
Heizungsrohre sind Bestandteil des Gebäudes und für die Beseitigung von Schäden am Gebäude ist immer der Eigentümer zuständig.
Wenn der Rohrbruch nicht durch Einwirkung von äußerer Gewalt entstanden ist (z.B. Turnübungen am freiliegenden Heizungsrohr) muß sich der Eigentümer der Wohnung, der meist auch der Vermieter ist, darum kümmern, die Schäden an der Wohnung und auch am Inventar zu beseitigen. In der Regel ist er gegen dieses Risiko versichert.
Um zu klären, wer den Wasserschaden nach einem Rohrbruch beseitigen, beziehungsweise dafür aufkommen muss, sollte man sich an den Mieterschutzbund wenden. Es muss ja auch erst einmal festgestellt werden, wodurch dieser Wasserrohrbruch entstanden ist. In den meisten Fällen ist es jedoch so, das der Schaden von der Versicherung des Vermieters übernommen wird.
Ich kenne mich da in rechtlicher Hinsicht nicht so wirklich aus, allerdings würde ich in dem Fall auf jeden Fall den Vermieter informieren und so wie ich das sehe, muss dieser entscheiden wie es weitergeht. Die anfallenden Kosten wird der Vermieter tragen. Immerhin sollte er für diesen Fall eine versicherung abgeschlossen haben. Wenn nicht, sein Pech.
Der Vermieter ist für die Behebung aller Mängel, die in einer vermieteten Wohnung auftreten, auch wenn sie unverschuldet sind, zuständig. Das bedeutet, dass er bei einem Rohrbruch für die Reparatur des Heizungsrohres zuständig ist. Entgegen der landläufigen Meinung ist der Vermieter jedoch nicht für die entstandenen Folgeschäden, beispielsweise an Möbeln, zur Rechenschaft zu ziehen. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn der Vermieter den Schaden verursacht hat.
In diesem Fall würde die Hausratversicherung des Mieters in Kraft treten und den entstandenen Schaden an Mobiliar ersetzen.
In diesem Fall würde die Hausratversicherung des Mieters in Kraft treten und den entstandenen Schaden an Mobiliar ersetzen.