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Gast

nach erfolgloser reparatur und kündigung des vertrages weigert sich der auftragnehmer mein fenster zurückzugeben

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Antworten (4)
Dorfdepp
Fenster geht ja noch. Sei froh, dass es kein Dach war, sonst hättest du jetzt einen Dachschaden.
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micle
Einige weitere Information wären durchaus hilfreich.
Wurde ein neues Fenster geliefert und eingebaut? Das wäre eine klassische Handwerkerleistung. Dem abgeschlossenen Vertrag liegt dann in aller Regel die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen zu Grunde. In Teil B der VOB ist alles zur Kündigung durch den Auftraggeber, zur Abnahme, zu den Mängelansprüchen aufgeführt. Gibts auch online, z.B. hier.
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Musca
@Miele: manchmal bewundere ich deine stoische Haltung
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micle
@Musca: das muß am Beruf liegen, da habe ich täglich mit sooo vielen Beratungsresistenten zu tun.
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