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Musca

Nachbarschaftsprobleme, Rücknahme einer Waschmaschine

Von dem Projekt "Waschmaschinenrüttelplatte" habe ich inzwischen Abstand genommen, und die Maschine meiner Nachbarin (158 cm/ 95 Kg) verkauft. Nun steht ihr Gatte bei mir auf der Matte (163 cm/ 59 Kg) und macht mir das leben schwer. Angeblich sitzt seine Angetraute nur noch in der Waschküche auf der Waschmaschine im Schleudergang, kümmert sich weder um Kochen, Putzen oder sonstige "eheliche Pflichten", stößt aber regelmäßig spitze Schreie aus. Er verlangt die Rücknahme der Waschmaschine. Muss ich die Waschmaschine zurücknehmen ????
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Antworten (5)
status-quo-fan
Da Du vom vorhandenen Fehler des Gerätes positive Kenntnis hattest, ergibt sich die Pflicht zur Rücknahme aus "culpa in contrahendo" (§ 311 Abs. 2 in Verbindung mit § 280 Abs. 1 in Verbindung mit § 241 Abs. 2 BGB).
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bh_roth
Lieber Musca, du kannst dich beruhigt zurücklehnen. Vor der 1,58m großen und 95 kg schweren Kampfkugel müsstest du dich in Acht nehmen. Sie wäre dir körperlich überlegen. Sie wird allerdings sicher keinen Mangel reklamieren. Bleibt der 1,63m und 59 kg leichte Hämpfling. Den schafft dein Terrier. Also ist doch alles gut, oder?
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Croc
musca

du hast die Maschine deiner Nachbarin verkauft. Ob legal oder illegal. Vielleicht geklaut des nachts, verschleiert als Sherlock Holmes mit Taschenlampe und Lupe. Wie man das ja so macht.
Sherlock würde also sagen
»I deduce, washingmachinerattleplatform was sold. Neighbour’s wife sits on something that should not be there – because it was sold. So, what, my Dear Friend Watson, is she sitting on? It needs further investigation«.

Es zeugt aber von deiner nachbarschaftlichen Wärme, uns um deinen Rat zu fragen.
Was sagt dein Kampfterrier Jack (as in »The Ripper«) dazu?



PS: Woher weißt du die Maße deine Nachbarin 158cm/95 kg?
Vielleicht etwas, das man deiner Frau verraten könnte? Just joking.
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status-quo-fan
Allerdings, mein lieber ing, sprach Musca in einem früheren thread davon dass:

"Bis sie zuletzt im Schleudergang ca.2 Meter zurücklegte, abgebremst durch Schläuche und Mauern".

Hierbei handelt es sich zweifellos - sollte man die Maschine nicht als fahrbaren Untersatz zu veräußern gedenken - um einen ernstzunehmenden Mangel.

Es sei denn, Musca könne nachvollziehbar erklären, dass es sich bei der veräußerten nicht um die oben angeführte Maschine handelt.
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hphersel
mich stören eigentlich die "ehelichen Pflichten", die die Frau angeblich haben soll, bzw die fehlende Einforderungsfähigkeit derselben durch den Ehemann. Was hast Du mit den Eheproblemen der beiden zu tun? Du könntest natürlich dem Mann klarmachen, dass die Waschmaschine im Moment daür sorgt, dass seine Frau genügend Kalorien verbrennt, um soweit abzunehmen, dass er sie irgendwann von der Maschine herunterziehen kann, um ihre ehelichen Pflichten einzufordern. Alternativ könnte er auch eine Küche um die Waschmaschine herumbauen...
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