MissSunshine
Nachdem ich bei mir zuhaus endlich mal richtig gründlich aufgeräumt habe, habe ich Sachen gefunden, die ich verkaufen möchte. Kann mir jemand sagen, inwieweit ich als Privatperson die Verkaufssteuer dabei beachten muss?
Antworten (5)
Beim Verkauf über Ebay fallen erst mal keine Verkaufssteuern an, nur die üblichen Ebay-Gebühren. Erst wenn das Finanzamt der Meinung ist, Du würdest das Geweblich machen, also regelmäßig Dinge ein- und verkaufen, wird es Probleme geben. Solange Du innerhalb recht kurzer Zeit Deinen Plunder verkaufst gibt es keine Probleme. Die Grenzen sind fließend.
Es gibt keine Verkaufssteuer, sondern nur die Umsatzsteuer, umgangssprachlich auch als Mehrwertsteuer bekannt. Und wie Highspeed bereits erwähnt hat, fällt die bei Privatverkäufen nicht an. Jemand, der vor rund einem Monat noch einen Onlineshop eröffnen wollte sollte eigentlich über genügend betriebswirtschaftliches Grundwissen verfügen, um das zu wissen ;-)
Du willst wahrscheinlich Sachen auf einem Flohmarkt verkaufen. Das ist unproblematisch. Da kommt keine Steuer für dich in Betracht. Steigen die Preise aber, die Größe der Ware oder aber das Niveau der Verkaufsplattformen, solltest du dich mit rechtlichen - und eben auch fiskalten - Dingen auseinandersetzen.
Die ist für dich eigentlich nicht relevant, da Du ja nicht gewerblich tätig bist und keinen Gewinn erzielst, also nicht Einnahmen und Ausgaben in Form einer EÜR-Rechnung gegenüber stellst. Außerdem verkaufts Du sicher von Privatperson zu Privatperson und erstellst keine Rechnung auf der die Steuer ausgewiesen ist.
Wenn du lediglich einige Einrichtungsgegenstände und andere private Dinge verkaufen möchtest, dann mußt du diese Verkäufe gar nicht versteuern. WEnn du es natürlich professionell betreibst und immer wieder Dinge aufkaufst um sie weiter zu verkaufen, dann ist das ein Handel, den du betreibst und somit auch steuerpflichtig.