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Gast

Nachlassgläubiger

Mein Lebensgefährte ist dieses Jahr verstorben und ich habe ihm 2020 Geld geliehen. Ich kann dieses durch Zeugen, Kontoauszüge und die Rechnung belegen. Jetzt ist seine Frau Erbin und weigert sich das Geld zurück zu zahlen. Mein Anwalt rät mir zu einem Mahnverfahren da sie auf seine Briefe nicht geantwortet hat. Hat jemand noch einen Rat für mich. Als wenn die Situation nicht schlimm genug ist. Wir kennen uns alle seid 40 Jahren und hatten bis zu dem Tag immer ein tolles Verhältnis. Nur habe ich kein Geld zu verschenken. Vielen lieben Dank für die Antworten.
Frage beantworten Frage Nummer 3000266900 Frage melden

Antworten (5)
Skorti
Aha, du und die Ehefrau deines Lebensgefährten hattet immer ein tolles Verhältnis. Respekt!
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dschinn
Es gibt hier nur eine Person, die gewinnen kann!
Ein Anwalt, den man SEIT 40 Jahren kennt, ist Gold wert!
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Skorti
Dann hab ich das falsch verstanden. Gast hatte mit dem Anwalt das Verhältnis? Sachen gibts.
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Hefe
Ich habe es so verstanden, dass ihr beide Frauen trotz des gemeinsamen Lebensgefährten ein tolles Verhältnis hatten, dass sich mit dessen Tod geändert hat. Hätte sie diesen Betrag beim Nachlassgericht nicht angegeben oder wusste sie nichts davon?
Ich fürchte, dass der Anwalt Recht hat.
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Perlix
Die Antwort ist recht einfach: Entweder du möchtest das Geld, dann führst Du das Mahnverfahren durch oder du möchtest eine gute Beziehung zu der Frau haben. Wobei die gute Beziehung wahrscheinlich eh schon gelitten hat.
Ich würde es an der Geldhöhe festmachen. Bei kleineren Beträgen lohnt es sich aufgrund Aufwand, Anwaltskosten und Nerven wohl eher nicht. Falls es ein veritabler Betrag ist, würde ich diesen Weg aber gehen, denn das Geld steht dir zu.
Viel Erfolg!
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