Nachteile des Ehegattensplittings
Warum wird in der Politik immer wieder um das Ehegattensplitting gestritten, obwohl es doch schon so lange gibt?
Antworten (9)
Das Ehegattensplitting gibt es im Steuerrecht schon seit den 50er Jahren. Somit hat das Splitting Tradition und Ehepartner sind gewohnt, es wegen der enormen finanziellen Vorteile zu nutzen. Mit der Idee, Eheleute steuerlich gemeinsam zu veranlagen, war jedoch auch immer ein Familienbild verbunden. Danach sollte die Frau möglichst keine Arbeit aufnehmen, sondern Hausfrau sein – eine heute umstrittene Vorstellung.
International ist das deutsche Ehegattensplitting eher ein Unikum. In Europa beispielsweise haben neben Deutschland nur Polen und Luxemburg das klassische Splitting. Die meisten anderen Länder verwehren ihren Bürgern diese Möglichkeit, die Steuerlast mit einer Ehe zu verringern. Nicht nur mit Blick auf Arbeitsmarkt und Familienbild, auch bezogen auf die Staatsfinanzen ist das Ehegattensplitting somit eine Streitfrage. Lösbar wäre der Streit eventuell mit einem Familiensplitting.
Um auf die Frage einzugehen: Das Ehegattensplitting ist ungerecht. Es wurde einmal eingeführt, damit Familien steuerlich entlastet wurden, weil eine Familie mehr Geld kostet als ein alleinstehendes Ehepaar. Inzwischen hat sich die Gesellschaft gewandelt, viele Doppelverdiener ohne Kinder kommen in den Genuss des Ehegattensplittings und erzielen durch ihren Verdienst eine höhere Rente, für die die Kinder derer aufkommen, die selbige großgezogenhaben. Deswegen sollte die Politik nicht nur darüber streiten, sondern auch etwas tun.
@ ing793
Dass ich ansatzweise gar nichts verstehe, sollte inzwischen allen klar sein. Trotzdem frage ich ganz bescheiden an, was denn jetzt an der Erwähhnung der Tatsache, dass das Ehegattensplitting ursächlich für Familien und nicht für DINCS gedacht war, falsch sein soll. Das erklärt auch dein obiger Beitrag nicht.
Dass ich ansatzweise gar nichts verstehe, sollte inzwischen allen klar sein. Trotzdem frage ich ganz bescheiden an, was denn jetzt an der Erwähhnung der Tatsache, dass das Ehegattensplitting ursächlich für Familien und nicht für DINCS gedacht war, falsch sein soll. Das erklärt auch dein obiger Beitrag nicht.
@ ing793
Ich habe es selbst erlebt, darum ist mir das Thema nicht gleichgültig. Nach meiner Trennung und Scheidung sind die Kinder bei mir geblieben, ich rutschte in Steuerklasse 1, die Steuerklasse 2 hatte die Partei der sozialen Gerechtigkeit gerade abgeschafft. Die Ex hat wieder geheiratet, kinderfrei und hatte steuerlich das Ehegattensplitting. Unterhalt hat sie natürlich gezahlt, aber ich hatte die Kinder und wurde als Single besteuert, sie hatte ohne Kinder den Steuervorteil des Ehegattensplittings. Deswegen finde ich das ungerecht.
Ich habe es selbst erlebt, darum ist mir das Thema nicht gleichgültig. Nach meiner Trennung und Scheidung sind die Kinder bei mir geblieben, ich rutschte in Steuerklasse 1, die Steuerklasse 2 hatte die Partei der sozialen Gerechtigkeit gerade abgeschafft. Die Ex hat wieder geheiratet, kinderfrei und hatte steuerlich das Ehegattensplitting. Unterhalt hat sie natürlich gezahlt, aber ich hatte die Kinder und wurde als Single besteuert, sie hatte ohne Kinder den Steuervorteil des Ehegattensplittings. Deswegen finde ich das ungerecht.