Namensänderung bei Adoption
Kann man den Familiennamen nach einer Adoption behalten oder muss dieser auch geändert werden
Antworten (3)
Es gibt dafür nur bei der Erwachsenenadoption eine mögliche Ausnahme:
"Ist der Adoptierte hingegen nicht verheiratet, ist die unveränderte Fortführung des früheren Namens ausgeschlossen. Nach § 1757 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BGB kann allerdings das Familiengericht auf Antrag dem neuen Familiennamen den bisherigen Namen voranstellen oder anfügen, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Adoptierten erforderlich ist. Ein schwerwiegender Grund wird dabei im Rahmen der Volljährigenadoption bereits angenommen, wenn der Anzunehmende unter seinem bisherigen Familiennamen in seinem Bekannten- und Freundeskreis einen hohen Grad an Bekanntheit erlangt hat und diesen nicht verlieren möchte."
Gefunden im Internet mit Google. Hat 0,1 Sekunde gedauert. Nur mal so als Tipp.
"Ist der Adoptierte hingegen nicht verheiratet, ist die unveränderte Fortführung des früheren Namens ausgeschlossen. Nach § 1757 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BGB kann allerdings das Familiengericht auf Antrag dem neuen Familiennamen den bisherigen Namen voranstellen oder anfügen, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Adoptierten erforderlich ist. Ein schwerwiegender Grund wird dabei im Rahmen der Volljährigenadoption bereits angenommen, wenn der Anzunehmende unter seinem bisherigen Familiennamen in seinem Bekannten- und Freundeskreis einen hohen Grad an Bekanntheit erlangt hat und diesen nicht verlieren möchte."
Gefunden im Internet mit Google. Hat 0,1 Sekunde gedauert. Nur mal so als Tipp.
Frag doch mal die Kleine in dem Karton.