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Nebelschlussleuchte kann oder muss eingeschaltet werden

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Antworten (7)
Heraklit1970
Stimmt!
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Skorti
Manchmal auch: Darf nicht!
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hphersel
DARF nur eingeschaltet werden
ausserorts UND wenn Sichtweiter unter 50 meter!
Sonst nicht.
MUSS niemals
KANN nur, wenn vorhanden (nicht jedes Auto hat eine!)
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netter_fahrer
Stimmt. Bei Nebel oder dichtem Schneefall darf die Nebelrückleuchte außerorts benutzt werden, wenn die Sicht weniger als 50 m beträgt.
Keinesfalls bei Regen, was viele nicht wissen - es blendet doppelt!
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Ingenius
Die richtige Darstellung von hphersel sollte noch durch den Zusatz ergänzt werden, dass das Einschalten der Nebelschlussleuchte bei Nebel mit einer Sichtweite unter 50 m automatisch mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h verbunden ist. Wer die tatsächliche Verwendung der Nebelschlussleuchte in der Praxis beobachtet, muss zu dem Schluss kommen, dass ein Großteil der Autofahrer mit der korrekten Verwendung intellektuell überfordert ist.
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hphersel
Q Ingenius: Du hast Recht - und zwar mit BEIDEN Aussagen!
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hphersel
das könnte gefährlich werden - stell Dir vor, Du schaltest bei 90 die Lampe ein und die Elektronik bremst Dich ohne vorwarnung für den hinter dir fahrenden auf 50 herab. Besser wäre es, die NSL bei Geschwindigkeiten über 50 km/h automatisch auszuschalten. Aber das fordern einige ja schon seit zehn Jahren...
Auch sinnvoll: eine GROSSE Kontrolleuchte zur Erinnerung und ein nicht-einrastender Einschalter, damit verhindert wird, dass die NSL beim erneuten Einschalten des Lichtes aus Versehen wieder eingeschaltet wird (beides bei meinem Japaner seit 1998 vorhanden)
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