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prinz2010

nebenkosten

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darf grundsteuer, gebäudeversicherung und haftpflichtversicerung vom vermieter auf den mieter umgelegt werden?
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Antworten (3)
sininen
Wenden Sie sich an den Mieterschutzbund, der kann Ihnen völlig verlässlich und kompetent antworten. Eine Mitgliedschaft sollte Ihnen das wert sein, zumal Sie scheinbar einen etwas speziellen Vermieter haben und dies womöglich nicht die einzige Sonderbarkeit in Ihrem Verhältnis sein wird.
Ich (als absoluter Laie!! Aber auch Mieterin) habe sowas noch nicht erlebt. Muss aber, wie gesagt, nichts heissen.
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Blaue_Fee
Liebe sininen,
sie haben hier wirklich schon bessere Antworten gegeben! Selbstverständlich kann der Vermieter die genannten Positionen auf den Mieter umlegen, vorausgesetzt, im Mietvertrag sind an den entsprechenden Stellen Kreuzchen gesetzt...
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sininen
Liebe blaue Fee, ich habe nichts Verbindliches behauptet, ausser, dass es meiner Meinung nach seltsam ist. Darüber hinaus habe ich für verlässlichen Rat den Mieterschutzbund empfohlen. Habe auch deutlich gesagt, dass ich ein Laie bin und keine Ahnung habe. MIt Ihrem ersten Satz liegen Sie allerdings richtig :-)
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