Nebenkostenrückerstattung
Wie lange darf sich meine Hausverwaltung zeit lassen um mir das zu viel gezahlte Nebenkostenguthaben zurück zu erstatten? Mfg Dani
Antworten (1)
Die Abrechnung der Nebenkosten muss bis zum 31. Dezember des Folgejahres erfolgt sein. (Also für 2014 bis zum 31.12.2015).
Eine Rückerstattung des überzahlten Betrages hat dann in einem angemessenen Zeitraum zu erfolgen; 4 - 6 Wochen sind als angemessen zu betrachten.
Die Frage ist bei dem Durcheinander bei der Umstellung der WC ganz offensichtlich untergegangen.
Ich empfehle Dir, sie noch einmal neu zu stellen.
Eine Rückerstattung des überzahlten Betrages hat dann in einem angemessenen Zeitraum zu erfolgen; 4 - 6 Wochen sind als angemessen zu betrachten.
Die Frage ist bei dem Durcheinander bei der Umstellung der WC ganz offensichtlich untergegangen.
Ich empfehle Dir, sie noch einmal neu zu stellen.