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Gast

Neuberechnung Arbeitslosengeld

Mein Sohn war nach seiner Ausbildung 1 Monat arbeitslos. Dann hat er 11 Monate als Geselle gearbeitet und war nun gezwungen aus gesundheitlichen Gründen zu kündigen. Eine Sperrzeit hat er nicht bekommen, allerdings wird das Arbeitslosengeld nicht neu berechnet , sondern er bekommt wieder das Arbeitslosengeld nach Berechnung der Ausbildungsvergütung . Ist das korrekt ?
Frage beantworten Frage Nummer 3000040951 Frage melden

Antworten (2)
Cordelier
ja, wer innerhalb von zwei oder drei Jahren (weiß nicht mehr so genau) wieder arbeitslos wird bekommt das selbe Geld wie vorher.
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moonlady123456
Soweit ich weiß, muß man 12 Monate im neuen Job arbeiten, damit sich das AA neu rechnet. 11 monate sind kein Jahr. Der Rest ergibt sich doch, oder?
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