Neuberechnung Arbeitslosengeld
Mein Sohn war nach seiner Ausbildung 1 Monat arbeitslos. Dann hat er 11 Monate als Geselle gearbeitet und war nun gezwungen aus gesundheitlichen Gründen zu kündigen. Eine Sperrzeit hat er nicht bekommen, allerdings wird das Arbeitslosengeld nicht neu berechnet , sondern er bekommt wieder das Arbeitslosengeld nach Berechnung der Ausbildungsvergütung . Ist das korrekt ?