Neugründung einer kleinen Firma
Wie sind die konkreten , genauen Bestimmungen bei der Neugründung einer kleinen Firma (1-3 Mitarbeiter ) im Bezug auf die Mindestbestandsdauer dieser Firma ??
Mir wurde gesagt , dass es da so etwas wie einen Mindestbestand von 3-5 Jahren geben soll um den Verdacht bzgl . Geldwäsche etc auszuschließen ? !
Es geht darum , dass ein Bekannter eine Firma gründen möchte und ich diese evtl .
ab Sommer 2018 übernehmen , also dann auch auf meinen Namen mit allen Rechten und Pflichten , laufen lassen möchte .
Ich hoffe auf Ihre Hilfe und bedanke mich schon mal hier im voraus !
Mir wurde gesagt , dass es da so etwas wie einen Mindestbestand von 3-5 Jahren geben soll um den Verdacht bzgl . Geldwäsche etc auszuschließen ? !
Es geht darum , dass ein Bekannter eine Firma gründen möchte und ich diese evtl .
ab Sommer 2018 übernehmen , also dann auch auf meinen Namen mit allen Rechten und Pflichten , laufen lassen möchte .
Ich hoffe auf Ihre Hilfe und bedanke mich schon mal hier im voraus !
Antworten (10)
Da fragst du am besten einen Steuerberater. Das habe ich auch gemacht, bevor ich meinen kleinen Betrieb gegründet habe.
Die Mindestbestandsdauer einer Firma beträgt 1 Tag.
Nach der Anmeldung der Firma kann der Eigentümer der Firma eben diese Firma abmelden, wann er will.
Sollte die Firma pleite gehen, dauert es etwas länger.
In deinem Fall würde ich mich nicht auf ein evtl Versprechen deines Bekannten einlassen.
Mach' es allein oder gar nicht.
Nach der Anmeldung der Firma kann der Eigentümer der Firma eben diese Firma abmelden, wann er will.
Sollte die Firma pleite gehen, dauert es etwas länger.
In deinem Fall würde ich mich nicht auf ein evtl Versprechen deines Bekannten einlassen.
Mach' es allein oder gar nicht.
Ich vermute, dass dein Anliegen die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel zum Inhalt hat, dessen Voraussetzungen du nicht/nicht mehr erfüllen kannst. Bei einem Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten wirst du kaum seriöse Hilfe finden. Du kannst es mal mit einem Versicherungsvertreter versuchen.
@derDoofe: Es geht auch darum, dass man als "Firmenchef" mal schnell einen fetten BMW als Firmenfahrzeug ohne Märchensteuer kaufen kann, die Mehrwertsteuer dann aber zurückzahlen muss, wenn klar wird, dass die Firma nicht gewinnorientiert handelt, sondern nur an Vorsteuerabzug und Abschreibung interessiert ist. Und das merkt das Finanzamt nach 3-5 Jahren. Und kann dann so eine Scheinfirma auch schnell mal zwangsabwickeln.
Quatsch, elfigy.
Ich habe meine Firma aufgebaut und nach sieben Jahren verkauft.
Also angemeldet und abgemeldet.
Es hat mir den Anschein, dass du wieder einmal Grütze schreibst von der du keine Ahnung hast. 👠
Ich habe meine Firma aufgebaut und nach sieben Jahren verkauft.
Also angemeldet und abgemeldet.
Es hat mir den Anschein, dass du wieder einmal Grütze schreibst von der du keine Ahnung hast. 👠
Einen Steuerberater, der bei der Gründung einer Firma durch einen Strohmann aktiv berät, wird man in Deutschland wohl kaum finden.
Swan jetzt guckst du nochmal nach, was in den beiden ersten Antworten zu der Frage steht, und was ich geschrieben habe, Dann überlegst du, ob deine Antwort dazu passt. Du bist ganz schön schusselig.