Habe mir ein neues Kleid gekauft. Als ich es zu Hause aus der Tüte nahm, bemerkte ich einen üblen Nikotingeruch. Kann ich das Kleid aus diesem Grund zurückbringen.
Damit werden Sie wohl keinen Erfolg haben, fürchte ich. Wären Sie sofort in den Laden zurück gekehrt, hätte man Ihre Beschwerde vielleicht akzeptiert. Nachdem aber mehrere Tage verstrichen sind, werden Sie nicht mehr beweisen können, dass Sie das Kleid nicht selbst verstänkert haben.