Antworten (24)
primus
noch 3 Jahre hier, und dann ab in ein Land, wo Kinder planschen können.
Jeden Tag einen Tag weniger.
noch 3 Jahre hier, und dann ab in ein Land, wo Kinder planschen können.
Jeden Tag einen Tag weniger.
Just for Croc. https://www.youtube.com/watch?v=2PJBdVcFTBU
Ok; Croc. Einer meiner besten Freunde betreibt eine Druckerei. Aufgrund dessen kenne ich diese Begriffe.
Still lovin' you
Still lovin' you
Im aktuellen Fall: Eigentumswohnung, Sondernutzungsrecht für den Garten, würde ich vorschlagen:
Dienstaufsichtsbeschwerde an die zuständigen Stellen, notfalls beim Justizminister direkt.
So ein Kinderfeindlicher Richter gehört seines Amtes enthoben.
Da auch der Kirschbaum, in einem Garten wachsen nun mal Pflanzen und Bäume, weg musste, und ein Kirschbaum mit Sicherheit keine bauliche Maßnahme ist, spielten bei dem Richter mit größter Wahrscheinlichkeit eher persönliche Gründe eine Rolle.
Dienstaufsichtsbeschwerde an die zuständigen Stellen, notfalls beim Justizminister direkt.
So ein Kinderfeindlicher Richter gehört seines Amtes enthoben.
Da auch der Kirschbaum, in einem Garten wachsen nun mal Pflanzen und Bäume, weg musste, und ein Kirschbaum mit Sicherheit keine bauliche Maßnahme ist, spielten bei dem Richter mit größter Wahrscheinlichkeit eher persönliche Gründe eine Rolle.
Ich kann mir vorstellen, welche Lärmbelastung von den planschenden und kreischenden Kindern ausgegangen ist. Ich schreibe das nicht, weil ich gegen den Kinderlärm bin, sondern weil ich mir vorstellen kann, dass das jemandem erheblich auf den Senkel geht.
Ich würde im nächsten Jahr wieder ein mobiles Planschbecken aufstellen, diesmal aber mit grüner Folie außen rum- auch wenn der Anwalt der Beklagten dies als nicht zielführend erachtet. Dann wäre ich auf die Begründung einer erneuten Abbauverfügung gespannt, die sich nicht unbedingt auf das ergangene Urteil abstützen kann. Und stützt sie sich nicht darauf ab, ist der gesamte Klageweg wieder offen.
Ich würde im nächsten Jahr wieder ein mobiles Planschbecken aufstellen, diesmal aber mit grüner Folie außen rum- auch wenn der Anwalt der Beklagten dies als nicht zielführend erachtet. Dann wäre ich auf die Begründung einer erneuten Abbauverfügung gespannt, die sich nicht unbedingt auf das ergangene Urteil abstützen kann. Und stützt sie sich nicht darauf ab, ist der gesamte Klageweg wieder offen.
Lieber Amos, gegen das Urteil ist wegen Geringfügigkeit keine weitere Instanz mehr möglich, Rechtsmittel gegen ein Bußgeld schon. Und ich schreibe lediglich, dass ich das so machen würde. Das Bußgeld käme dann vom Ordnungsamt, und die müssten sich auf das Urteil beziehen, welches ausdrücklich von dem farbigen als störendem Objekt schreibt.
Für mich ist das Urteil eindeutig: das Gericht weiß schon, warum es zu Krücken als Begründung gegriffen hat, denn es könnte sich in seinem Urteil niemals erfolgreich gegen Kinderlärm stellen
Für mich ist das Urteil eindeutig: das Gericht weiß schon, warum es zu Krücken als Begründung gegriffen hat, denn es könnte sich in seinem Urteil niemals erfolgreich gegen Kinderlärm stellen
@bh_roth:
Auch mir geht Kinderlärm manchmal auf den Senkel.
Trotzdem siegt der Verstand. Kinder gehören zum Leben dazu, und wir waren alle durch die Bank auch selber mal Kinder....
Ich empfehle also noch einmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Justizminister.
Auch mir geht Kinderlärm manchmal auf den Senkel.
Trotzdem siegt der Verstand. Kinder gehören zum Leben dazu, und wir waren alle durch die Bank auch selber mal Kinder....
Ich empfehle also noch einmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Justizminister.
Dienstaufsichtsbeschwerden bringen gar nichts. Sie richten sich gegen eine Person, die in der Ausübung ihres Dienstes möglicherweise eine Pflichtverletzung begangen hat. Hier ist aber keine Person beteiligt. Der Richter ist eine Institution. Und er ist niemandem gegenüber verantwortlich. Seine Entscheidung, mit der er "Recht" gesprochen hat, kann nur die nächste Instanz aufheben. Und die ist nicht möglich. Auch ein Minister kann eine letztinstanzliche Entscheidung nicht aufheben. Er könnte nur gegen die Person als solche vorgehen, niemals gegen seine Entscheidung.
Deshalb ist mein Weg möglicherweise die einzige Möglichkeit, den Streitfall erneut vor Gericht zu bringen.
Deshalb ist mein Weg möglicherweise die einzige Möglichkeit, den Streitfall erneut vor Gericht zu bringen.
@all
Ja, in Spanien wäre eine solche Klage, ein Plantschbecken als bauliche Maßnahme zu sehen, wahrscheinlich niemals gestellt worden und auch nie verhandelt worden.
Weiter: Mancher mag einen Richter als Institution ansehen, wahrscheinlich ist er auch einer. Ich bin als Prüftechniker nach TRBS 1203 auch so eine Institution, nicht weisungsgebunden.
Das heisst aber nicht, dass ich oder der Richter nach Gutdünken entscheiden kann.
Wenn ein offensichtliches Fehlurteil vorliegt, kann das Justizministerium den Richter notfalls seines Amtes entheben und / oder das Urteil als nichtig erklären.
Selbst in den USA passiert sowas manchmal, wenn auch selten....Debra Mielke wurde nun doch frei gelassen.
Richter sind keine Götter.
Ja, in Spanien wäre eine solche Klage, ein Plantschbecken als bauliche Maßnahme zu sehen, wahrscheinlich niemals gestellt worden und auch nie verhandelt worden.
Weiter: Mancher mag einen Richter als Institution ansehen, wahrscheinlich ist er auch einer. Ich bin als Prüftechniker nach TRBS 1203 auch so eine Institution, nicht weisungsgebunden.
Das heisst aber nicht, dass ich oder der Richter nach Gutdünken entscheiden kann.
Wenn ein offensichtliches Fehlurteil vorliegt, kann das Justizministerium den Richter notfalls seines Amtes entheben und / oder das Urteil als nichtig erklären.
Selbst in den USA passiert sowas manchmal, wenn auch selten....Debra Mielke wurde nun doch frei gelassen.
Richter sind keine Götter.
@Amos...
Ich stehe mit Ing auch häufig im Clinch. Aber dass Du ihn bezichtigst, ein 68´er zu sein, und seinen zivilen Ungehorsam als Straftat siehst, ist mal wieder starker Tobak.
Bist Du ein Überbleibsel aus dem Dritten Reich, wo auch falscher Gehorsam Pflicht war?
Ich stehe mit Ing auch häufig im Clinch. Aber dass Du ihn bezichtigst, ein 68´er zu sein, und seinen zivilen Ungehorsam als Straftat siehst, ist mal wieder starker Tobak.
Bist Du ein Überbleibsel aus dem Dritten Reich, wo auch falscher Gehorsam Pflicht war?
@ Amos
Es gibt hier einen User, der jetzt mangels Ausbildung irgendwo als drittklassiger angelernter Prüfaugust arbeitet. Seine moralische Reputation sucht er darin, andere als Nazis zu diffamieren, er könnte natürlich auch kleine Hufnasen retten, aber damit wäre er intellektuell überfordert. Nazi geht immer, dafür braucht man keinen IQ über 100. Primus hat Recht, diesen Arsch (jetzt heult das Weichei gleich wieder) zu ignorieren.
Es gibt hier einen User, der jetzt mangels Ausbildung irgendwo als drittklassiger angelernter Prüfaugust arbeitet. Seine moralische Reputation sucht er darin, andere als Nazis zu diffamieren, er könnte natürlich auch kleine Hufnasen retten, aber damit wäre er intellektuell überfordert. Nazi geht immer, dafür braucht man keinen IQ über 100. Primus hat Recht, diesen Arsch (jetzt heult das Weichei gleich wieder) zu ignorieren.
@Dorfdepp und Amos:
Ja. Nazi geht immer. Ihr beweist es gerade. Habt Ihr einen IQ von 80 oder weniger?
Ja. Nazi geht immer. Ihr beweist es gerade. Habt Ihr einen IQ von 80 oder weniger?
@ status-quo-fan
Bislang hast du hier nur Beleidigungen abgelassen. Ich freue mich sehr auf den Tag, an dem endlich etwas Gescheites von dir kommt, aber den werde ich wohl nicht mehr erleben.
Bislang hast du hier nur Beleidigungen abgelassen. Ich freue mich sehr auf den Tag, an dem endlich etwas Gescheites von dir kommt, aber den werde ich wohl nicht mehr erleben.
irgendwie vermisse ich Bester, unseren Industriefotograf aus Karlsruhe oder Bumms, da war immer Heiterkeit, aber nun gibt es nur noch wüßte Beschimpfungen.
Irgendwie habe ich schon mal überlegt, ob status-quo-fan eine Sockenpuppe von Celsete ist. An Dämlichkeit nehmen die sich nichts.