P-Konto
Ich habe ein P-Konto, um das Geld für die laufenden Überweisungen vor einer Pfändung zu schützen. Auf dieses Konto fließt meine magere Rente von 750 Euro. Jetzt habe ich einen gewissen Betrag stehen lassen, weil eine Versicherung ¼-jährlich zu bezahlen ist. Ich wunderte mich nicht schlecht, als dieses vermeintlich angesparte Geld plötzlich gepfändet war, obwohl die Pfändungsfreigrenze lange nicht erreicht war. Die Bank nannte das „auskehren“. Ist das rechtens? Kann man sich dagegen schützen?
Antworten (5)
An dem, eigentlich ja gutgemeinten, P-Konto hat sich deswegen schon so mancher Streit entfacht. Das P-Konto dient in erster Linie dazu den Schuldner davor zu schützen kein Geld mehr für seinen Lebensunterhalt abheben zu können. Allerdings legen viele Banken den §850 so aus, dass das P-Konto nicht dafür gedacht ist Beträge anzusparen. Daher werden diese Konten oft am letzten Tag des Monats "ausgekehrt". In deinem Fall benötigst du aber das Geld um eine Versicherung zu bezahlen. Hier hilft eigentlich nur: Entweder mit der Bank reden um hierfür eine Lösung zu finden oder mit deiner Versicherung eine monatliche Zahlung vereinbaren. Alternativ bleibt dir eben nur der Gang zum Anwalt, damit dieser die Bank zu überzeugen versucht, dass das Gesetz so nicht gemeint ist.
@Appelt: Das ist so eine Sache mit den Versicherungen. Manche gestatten monatliche Zahlungen nur, wenn die Versicherung diese Beiträge monatlich abbuchen kann im Zuge einer Einzugsermächtigung. Einzugsermächtigungen gibt es aber nicht bei P-Konten. Einen Dauerauftrag könnte Gast zwar zugunsten der Versicherung monatlich schalten, wird aber häufig nicht akzeptiert. Daher fordern die Versicherungen ihre Prämien, wenn keine Einzugermächtigung mehr vorliegt, vierteljährlich oder halbjährlich. Wenn ich dieses Problem richtig verstanden habe, geht dies eben gerade nicht, weil Geld, welches länger als einen Monat auf dem Konto ruht, abgeschöpft wird. Ein Teufelskreis.
Gehen sie zu dem für Sie zuständigen Amtsgericht und dort zur Beratungsstelle und lassen sich eingehend beraten. Evt. müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren.
@ starmax: Zweites normales Konto? Das würde dann doch auch gepfändet. Ein Schweizer Nummernkonto ginge vielleicht, wäre aber nicht ganz legal dann.....