Parkbeschraenkungen
Gibt es Parkbeschraenkungen in geschlossenen Ortschaften wenn nicht ausdruecklich beschildert, auf dem Asphalt angezeichnet oder einfach logisch (vor Hauseinfahrten, Abbiegungen, Zebrastreifen...)?
Antworten (14)
Wenn ich unterstelle, du kennst alle Parkverbote und logischen Beschränkungen, dann kannst du auf den restlichen Straßen parken.
In engen Straßen besteht auch ein Parkverbot auf der Hauseinfahrten gegenüberliegenden Straßenseite.
Es gibt Gemeinden, in denen am Ortseingang auf ein generelles Parkverbot in der Gemeinde hingewiesen wird, was leicht übersehen werden kann, wenn man das erste Mal dort ist (und sich gerade anderweitig orientiert). In der Gemeinde selbst gibt es dann keine Schilder mehr, Tickets gibt's trotzdem.
@Stechus
In Deutschland?
Sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor.
Halte/Parkverbote sind, wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, alle ausdrücklich Streckengebote, dass heißt sie gelten ab dem Schild bis zum "Ende"-Schild oder bis zur nächsten Kreuzung/Einmündung etc.
Im Gegensatz zu Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es keine Sonderregel für eine Parkverbotszone, wie eine 30-Zone.
Somit gibt es, in Deutschland auch keine Regel in der StVO, die ein Parkverbot mittels Schild am Ortseingang vorsieht, somit hätte der bestrafte Autofahrer beste Chancen, das Ticket nicht zahlen zu müssen.
In Deutschland?
Sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor.
Halte/Parkverbote sind, wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, alle ausdrücklich Streckengebote, dass heißt sie gelten ab dem Schild bis zum "Ende"-Schild oder bis zur nächsten Kreuzung/Einmündung etc.
Im Gegensatz zu Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es keine Sonderregel für eine Parkverbotszone, wie eine 30-Zone.
Somit gibt es, in Deutschland auch keine Regel in der StVO, die ein Parkverbot mittels Schild am Ortseingang vorsieht, somit hätte der bestrafte Autofahrer beste Chancen, das Ticket nicht zahlen zu müssen.
Stechus,
manchmal denke ich, du schreibst nur um irgend etwas zu schreiben. Das ist ganz verständlich, denn sonst hast du ja nichts zu tun. Also mach’ es hier, und wir versuchen, dich ernst zu nehmen.
Ich jedenfalls.
Ein Parkverbot für einen ganzen Ort? Was machen die Leute mit ihrem Auto in der Nacht? Nehmen sie die Kiste mit ins Bett?
manchmal denke ich, du schreibst nur um irgend etwas zu schreiben. Das ist ganz verständlich, denn sonst hast du ja nichts zu tun. Also mach’ es hier, und wir versuchen, dich ernst zu nehmen.
Ich jedenfalls.
Ein Parkverbot für einen ganzen Ort? Was machen die Leute mit ihrem Auto in der Nacht? Nehmen sie die Kiste mit ins Bett?
Ich würde eher darauf achten, dass du nicht ausversehen in einer Parkzone parkst und dafür ein Ticket bekommst. Denn die sind manchmal nicht so einfach sichtbar.
Thorsten,
du würdest eher darauf achten, dass ein anderer nicht in einer Parkzone parkt?
Und was dann?
Bitte erkläre dich, falls du kannst.
du würdest eher darauf achten, dass ein anderer nicht in einer Parkzone parkt?
Und was dann?
Bitte erkläre dich, falls du kannst.
Wie wäre es, wenn sich die Schreiberlinge mal die Mühe machen und die Frage richtig lesen.
Der Gast kennt offenbar die Beschränkungen, er wähnt sie sogar.
Außer der ersten Antwort sind alle anderen überflüssig und/oder tragen nur zur allgemeinen Verwirrung bei.
Der Gast kennt offenbar die Beschränkungen, er wähnt sie sogar.
Außer der ersten Antwort sind alle anderen überflüssig und/oder tragen nur zur allgemeinen Verwirrung bei.
Innerhalb verkehsberuhigter Bereiche ist das Parken nur auf dafür gekennzeichneten Flächen zulässig.
primusinterpares schon wieder.
Er ist durch die Frage verwirrt, und nimmt dadurch an, dass eine allgemeine Verwirrung stattfand.
Dem ist nicht so.
Trink noch ein. Mach ich doch auch.
Er ist durch die Frage verwirrt, und nimmt dadurch an, dass eine allgemeine Verwirrung stattfand.
Dem ist nicht so.
Trink noch ein. Mach ich doch auch.
Lieber Primusinterparis (der Erste unter Gleichen),
wir machen zusammen jetzt einmal folgende Übung: Klicke auf deinen Namen und sieh dir deine letzten Antworten an. Du wirst feststellen, dass unter den letzten 20 Antworten ca. 18 waren, die lediglich den Zweck verfolgten, andere zu beschimpfen. Beigetragen hast du NICHTS. GAR NICHTS. NOCH NIE.
Ständig vergreifst du dich im Ton und nimmst dir das Recht heraus, über andere in gehässiger Art und Weise zu urteilen.
Woraus leitest du das Recht ab? Bitte erkläre es uns.
wir machen zusammen jetzt einmal folgende Übung: Klicke auf deinen Namen und sieh dir deine letzten Antworten an. Du wirst feststellen, dass unter den letzten 20 Antworten ca. 18 waren, die lediglich den Zweck verfolgten, andere zu beschimpfen. Beigetragen hast du NICHTS. GAR NICHTS. NOCH NIE.
Ständig vergreifst du dich im Ton und nimmst dir das Recht heraus, über andere in gehässiger Art und Weise zu urteilen.
Woraus leitest du das Recht ab? Bitte erkläre es uns.
Lies nochmal nach. Du wirst viele sinnvolle Antworten von mir finden. Falls du das beurteilen kannst.
primus, der Unterschied zwischen sinnvoll und sinnlos, da besteht bei dir noch ein wenig Nachholbedarf bezüglich Verinnerlichung.