Patientenverfügung ändern Generalvollmacht notarielle Beglaubigung
Seit dem Jahr 2004 habe ich eine notariell beglaubigte General -und Vorsorgevollmacht und eine sogenannte Patientenverfügung, abgefasst in einem Dokument. Die Urschrift des Dokuments wurde ohne Benachrichtigung Jahre später dem Amtsgericht übergeben). Die Patientenverfügung und Vorsorge-und Betreuungsvollmacht möchte ich den heutigen Notwendigkeiten der Formulierung und Durchsetzbarkeit anpassen. Frage 1: Kann ich dies auf meiner Ausfertigung verändern ( mit Datum und Unterschrift, bzw. Kürzel.) bzw. Veränderungen auf einem gesonderten Blatt meiner ursprünglichen Ausfertigung beifügen? Frage 2 : Müßten die Veränderungen auf den Ausfertigungen der bevollmächtigten Personen ebenfalls geändert werden? Frage 3: Müßten die Veränderungen auf der beim Amtsgericht hinterlegten Urschrift ebenfalls eingetragen werden.? Frage 4: Wenn ich Möglichkeit 1,2,3,
anwende bzw Ihre angebotene Patientenverfügung nutzen würde, verliert damit die für "juristischen Angelegenheiten sowie Banken und Behörden...usw." erteilte Generalvollmacht ihre notariell beglaubigte Gültigkeit?
anwende bzw Ihre angebotene Patientenverfügung nutzen würde, verliert damit die für "juristischen Angelegenheiten sowie Banken und Behörden...usw." erteilte Generalvollmacht ihre notariell beglaubigte Gültigkeit?
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