per Fernzugang fremde Cloud auf PC installiert
Der Gesellschafter einer GbR hat sich per Fernschaltung Zugang auf den Firmen PC verschafft und für sich und eine fremde Person , die nichts mit der Firma zu tun hat, eine Cloud eingerichtet. Ist dies eine strafbare Handlung, auch hinsichtlich Datenschutz? Danke
Antworten (1)
Strafbar im Hinblick auf den Datenschutz kann es erst dann werden, wenn in der Cloud personenbezogene Daten abgelegt werden. Ein Rechtsverstoß kann dann vorliegen, wenn es keinen AV-Vertrag mit dem Cloud-Anbieter gibt und/oder wenn Dritte Einblick in die Daten erhalten, ohne vertraglich auf den Datenschutz verpflichtet worden zu sein.