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Gast

Pfleger von Nicht-Verwandten im Hartz4-Bezug

Was ist, wenn 2 Personen in einer Wohngemeinschaft sind, ohne in einer Partnerschaft zu leben, und davon die Person, die pflegt, im Hartz4- Bezug ist- muss das Pflegegeld angerechnet werden?
Es sind insgesamt 2 Pflegepersonen tätig. In erster Linie der Sohn, der aber nicht mit im Haushalt lebt.
Frage beantworten Frage Nummer 3000114778 Frage melden

Antworten (2)
Graf_Mucki
Es gibt besonderes Einkommen, welches nicht angerechnet wird. Dieses ist in § 11a SGB II festgehalten. Dazu gehört das Pflegegeld. Lt. einer Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit darf bei gleichzeitigem Erhalt von Pflegegeld und Hartz-4-Leistungen keine Anrechnung erfolgen.

Sollte das Jobcenter dennoch eine Anrechnung vornehmen, sollten Betroffene so schnell wie möglich Widerspruch einlegen. ALG-2-Empfänger sollten hierbei klar herausstellen, dass sie das Pflegegeld für die häusliche Pflege erhalten.
Voraussetzung ist, dass ihr als Bedarfsgemeinschaft eingeordnet seid. Bei dem Einspruch muss die Bedarfsgemeinschaftsnummer angegeben werden
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Lempel
ing793,
es sind 13-Jährige.
Bevor DerDoofe mir zuvorkommt.
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