Pfleger von Nicht-Verwandten im Hartz4-Bezug
Was ist, wenn 2 Personen in einer Wohngemeinschaft sind, ohne in einer Partnerschaft zu leben, und davon die Person, die pflegt, im Hartz4- Bezug ist- muss das Pflegegeld angerechnet werden?
Es sind insgesamt 2 Pflegepersonen tätig. In erster Linie der Sohn, der aber nicht mit im Haushalt lebt.
Es sind insgesamt 2 Pflegepersonen tätig. In erster Linie der Sohn, der aber nicht mit im Haushalt lebt.
Antworten (2)
Es gibt besonderes Einkommen, welches nicht angerechnet wird. Dieses ist in § 11a SGB II festgehalten. Dazu gehört das Pflegegeld. Lt. einer Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit darf bei gleichzeitigem Erhalt von Pflegegeld und Hartz-4-Leistungen keine Anrechnung erfolgen.
Sollte das Jobcenter dennoch eine Anrechnung vornehmen, sollten Betroffene so schnell wie möglich Widerspruch einlegen. ALG-2-Empfänger sollten hierbei klar herausstellen, dass sie das Pflegegeld für die häusliche Pflege erhalten.
Voraussetzung ist, dass ihr als Bedarfsgemeinschaft eingeordnet seid. Bei dem Einspruch muss die Bedarfsgemeinschaftsnummer angegeben werden
Sollte das Jobcenter dennoch eine Anrechnung vornehmen, sollten Betroffene so schnell wie möglich Widerspruch einlegen. ALG-2-Empfänger sollten hierbei klar herausstellen, dass sie das Pflegegeld für die häusliche Pflege erhalten.
Voraussetzung ist, dass ihr als Bedarfsgemeinschaft eingeordnet seid. Bei dem Einspruch muss die Bedarfsgemeinschaftsnummer angegeben werden