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Gast

Private persönliche Utensilien meines verstorbenen Vaters im Krankenhaus verschwunden. Versicherung des Krankenhauses zahlt nicht an meine Mutter. Was tun?

Mein Vater ist nachts verstorben und wurde noch in der Nacht zur Patologie überführt, da das Krankenhaus kein Kühlraum hat. Von dort wurde er von einem vom Krankenhaus beauftragten Beerdigungsinstitut abgeholt. Persönliche Sachen wurden, ihm laut Krankenhaus mitgegeben. (keine Beleg vorhanden). Als das von uns beauftragte Beerdigungsinstitut meinen Vater abholte gab es keine persönlichen Utensilien.
Nach Reklamation und Briefwechsel gab es folgende Antwort:

Bei der Brille, die Ihrem Vater abhandengekommen ist, handelt es sich um ein persönliches Hilfsmittel (dazu gehören z. B. auch Zahnprothesen und Hörgeräte).

Ein Anspruch von Erben auf Erstattung des Betrages für solche abhanden gekommenen Hilfsmittel besteht nur dann, wenn diese über den Tod des Verstorbenen hinaus hierfür eine weitere, auch wirtschaftliche Verwendung haben. Dies ist bei einer Brille mit individuell auf die Sehstärke des Trägers angepassten Gläsern nicht der Fall. Selbst wenn man die Brillenfassung als wirtschaftlich weiter verwendbar ansehen würde, ist nach den gesetzlichen Vorschriften nur eine Erstattung des Zeitwertes vorzunehmen, wobei nach gängiger Rechtsprechung pro Jahr 25 % in Abzug zu bringen sind. Die Brille wurde 2012 angeschafft. Der Wert des Gestelles betrug 34,50 €. Danach verbleibt kein zu ersetzender Wert.

Das Schreiben des Hörgeräteakkustikers bestätigt nur allgemein eine Wiederverwendbarkeit. Diese Angabe ist jedoch zu pauschal, um einen materiellen Wert feststellen zu können.
Hinsichtlich des Bartschneiders fehlen uns jegliche Angaben zum Anschaffungswert und dessen Alter.
Vor diesem Hintergrund müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir keine Erstattung vornehmen können. Wir sind jedoch weiterhin bereit, wie in unserem Schreiben vom 29.06.2018 bereits angeboten, hinsichtlich Waschbeutel, Waschutensilien, Barthaarschneider und Batterien ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht eine Regulierung in Höhe von 80,- EUR vorzunehmen.

Es geht uns weder um Brille noch Bartschneider. Jedoch die Hörgeräte können auf meine Mutter angepasst werden. In dem Schreibem des Hörgerätearkustiker steht: Herr B. erhielt 2014 eine binaurale Hörgeräteversorgung mit einem privaten Zuzahlungsanteil von je 390 €. Diese Hörsysteme könnten auch den bei Frau B. festgestellten Hörverlust kompensieren.
Ist das wirklich rechtens??? Kann man da gar nichts machen???
Frage beantworten Frage Nummer 3000110966 Frage melden

Antworten (3)
elfigy
In den AGBs der Krankenhäuser und der Bestatter steht meistens, dass für persönliche Gegenstände keine Haftung übernommen wird.
Niemand kann mehr feststellen, wo die Sachen verschlampt wurden.
Lassen Sie es gut sein und nehmen die 80 Euro, dann wird Ihr Kopf wieder frei für die Trauerarbeit um Ihren Vater.
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dschinn
Es gibt immer einen Markt für gebrauchte Utensilien!

Viele Arbeitsplätze stocken so ihre monitären Ziele auf ein erträgliches Maß auf.

Ich würde die Sache in die Rundablage legen.
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DerDoofe
Ein Krankenhaus in Deutschland ohne angemessene Kühleinrichtungen. Darauf muss man erst mal 'reinfallen.
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