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woho

prozessbetrug

alles im bundesland hamburg:
1. habe ich das recht auf einen einspruchsfähigen bescheid wg. einer
strittigen ratenzahlung (wg. geldstrafe) ?
2.. ........ dies kann maßgeblich die höhe der strafe beeinflußt haben.
ist PROZESSBETRUG ein OFFIZIALDELIKT ??
3. kann ich eine verbüßung der ersatzfreiheitsstrafe im offenen Vollzu verbüßen?
wie kann ich das beantragen (habe ich evtl. einen anspruch darauf) ??

Vielleicht können sie meine fragen beantworten.....
mit freundlichen

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Antworten (2)
Deho
4. kannst du das alles ohne rechtsanwalt in einem laienforum beantwortet bekommen?
5. kennen wir die näheren umstände, die entscheidend sein können?
6. oder sollen wir mal wieder hier nur vorgeführt werden?
mit nicht so freundlichen (du kriegst ja nicht einmal eine alltägliche formulierung hin, da dürfte es düster aussehen......)
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elfigy
Du hast keinen Anspruch darauf, aber du kannst es beim Gericht beantragen. Dem wird man dann stattgeben, wenn es deine erste Haftstrafe ist und du einen festen Arbeitsplatz hast, der sonst in Gefahr wäre.
Prozessbetrug ist kein Offizialdelikt, es muß eine Anzeige erstattet worden sein. Das kann auch der Staatsanwalt gemacht haben.
Punkt 1 verstehe ich so: du hattest Raten für eine Geldstrafe zu zahlen und hast das versäumt. Und nun sollst du ersatzweise in Haft und möchtest dafür einen Bescheid, gegen den du Widerspruch einlegen willst. Ist das so richtig interpretiert ?
Wenn ja, dann brauchts dafür keinen Bescheid, weil du hast ja ein Urteil oder einen Strafbefehl. Da steht das schon drin.
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