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Gast

Prügellei während einer Schulstunde

Mein 13 jähriger Sohn hat sich während einer Schulstunde mit einem Mitschüler geprügelt. Der Mitschüler hat sich dabei einen Finger gebrochen nun will er meinen Sohn anzeigen. Kann er das?
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Antworten (9)
hphersel
Seufz... zu meiner Zeit wurde sich auch geprügelt, und wenn etwas zu Bruch ging, wurde sich dadfürentschuldigt und der Verletzte trug seine "Kampfnarbe" mit Stolz. heutzutage gehts gleich zum Anwalt...
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Mars-Ultor
Ja, kann er.
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Mars-Ultor
@amos: Du hast natürlich Recht. Da habe ich nicht richtig gelesen. Mit 13 ist er nicht strafmündig. Aber deliktfähig ist er und damit könnten Schadensersatzansprüche in Form eines Schmerzensgeldes entstehen. Darum wird es vermutlich auch eher gehen, als um eine Strafverfolgung.
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Skorti
Ist es nicht egal, ob er Strafmündig ist?
Anzeigen kann ich ihn auf jeden Fall. Die Anzeige wird abgewiesen, niedergeschlagen und im nächsten Witzbuch veröffentlich, aber erstatten kann ich sie.
Den Jungen auf Schadenersatz verklagen ist evtl. eine Möglichkeit, wobei ich eher die Schule verklagen würde.
Offenbar hat dort ja jemand die Aufsichtspflicht verletzt.
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micle
Immer öfter frage ich ich schon, wie weit das mit einem Rechtsstaat gehen soll / kann.
Richtig, man kann in Deutschland (leider) fast alles zur Anzeige bringen, was einen stört.
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bh_roth
Mein lieber hp.... ! Ich ging früher während meiner Realschulzeit nach der Pause mit einem Pulk die Eingangstreppe hoch. Von hinten wurde ich gestoßen, dadurch rempelte ich den vor mir gehenden an. Der drehte sich um, und verpasste mir eine Ohrfeige, wodurch ich eine Trommelfellperofation erlitt. Zunächst wurde von ärztlicher Seite mit Folien versucht, ob das Trommelfell von allein wieder zuwächst, später musste in einer Operation Gewebe entnommen werden, um daraus ein neues Trommelfell zu "bauen" (Sorry, medizinisch natürlich nicht exakt). Das alles passierte im Sommer, ich konnte den ganzen Sommer über nicht mit den Freunden ins Freibad. Dieser Umstand hat mir "wegen entgangener Lebensfreude" damals 1000 DM eingebracht, erfochten von einem beauftragten Anwalt. Warum wohl sollte man das nicht erstreiten? Das Versorgungsamt (mein Vater war Beamter) hat sich darüber hinaus die Behandlungskosten von den Eltern des Schlägers zurückgeholt. Alles ein völlig normaler Vorgang.
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hphersel
ok, ein geplatzters Trommelfel, dass mit komplizierten Operationen geflickt werden muss, ist aber auch eine anderes Hausnummer als ein gebrochener Finger. Abgesehen davon war bei Dir die kOnstellation auch eine ganz andere: Du hast Dich nicht GEprügelt, Du wurdest VERprügelt (um bei dem Wortstamm der Fragestellung zu bleiben).
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Cordelier
Die Kinder werden immer weinerlicher und dann gehts gleich ums Geld. Wieviel kann ich rausholen auch nur bei ner kleinen Wunde und postraumatischer Belastungsstörung.
Bei uns damals hieß es "mit einem Messer im Rücken geh ich noch lange nicht nach Hause"
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Farfaraway
Da der Sohn noch nicht strafmündig ist und er sich während der Schulzeit gesetzlich in der Erziehungsgewalt der Schule befand, habt ihr da überhaupt nichts zu befürchten, höchstens die Schule.
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