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Gast

Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung

Ich habe einen fehlerhaften Bescheid für den Rechtsanspruch für mehr als 6 Stunden Betreuung meiner Tochter erhalten. In diesem Bescheid war das Datum des Posteingangs fasch angegeben.
Ich legte fristgerecht Widerspruch ein und bekam von der Behörde einen korrigierten Bescheid zurück. Diese meinte nun, der Fehler sei behoben und somit der alte (fehlerhafte) Bescheid geheilt.
Ist das korrekt so?
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Antworten (2)
Gast
Für was ist denn der Posteingangsstempel wichtig? Wenn es denn jetzt korrigiert ist, sollte doch alles gut sein.
Aber mal was anderes dazu: Wozu setzt man Kinder in die Welt, um diese dann in fremde Hände zur Erziehung abzugeben, und geht dann arbeiten, um mit dem Verdienst eine Kita zu finanzieren, damit fremde Leute das Kind in Ruhe konditionieren können?
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Gast
@Ing, Punkt 1 beruht auf Erfahrung, leider auch in der eigenen Familie.
Zu Punkt 2: irgendwie könntest Du da leider Recht haben. Zumindest in manchen Fällen.
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