franzdreher
reisemobil 5ton im überholverbot für lkw
gilt das überholverbot für lkw auch für das reisemobil (laut kfz-schein für personenbeförderung 8 pers. zugelassen)
Antworten (4)
Es gilt nicht einmal für große Omnibusse. Es gilt für Lkw´s die nicht mehr als 80 km/h fahren dürfen.
@ franzdreher, so isser halt unser aller Rocky. Mit dem Umgangston einiger User hier muß man sich abfinden. Aber mit dem Verbot hat er evtl. recht. Ich habe im net recherchiert. Es kommt darauf an, ob in deinem Kfz-Brief ausdrücklich "Wohnmobil" steht. Meistens gilt das Lkw Überholverbot für Wohnmobile ab 3,5 to. Ich hatte mich auf die Personenbeförderung bei meiner ersten Antwort konzentriert und wußte nur, dass das Verbot nicht für Omnibusse gilt.
Vielleicht suchst du dir für eine korrekte Anwort eine Verkehrsrechtseite im internet. Viel Erfolg.
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Das Schild Nr. 277 gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 to. Somit fällt dein Wohnmobil unter dieses Verbot, außer das Überholverbot wird eingeschränkt mit einem Zusatzschild.
an bh_roth: ist ok, danke für deine antwort, habe auch über den adac noch mal nachgefragt. gibt ja doch einige gute und ernsthafte im chat.