Renovierung bei Ein- und Auszug
Als ich eingezogen bin,war die Wohnung im unrenovierten Zustand. Im Keller befand sich noch altes Laminat. Das wurde im Protokoll festgehalten.
Nun schreibt die Hausverwaltung,dass nach Mietvertrag die Mieträume besenrein unter Berücksichtigung der Frist für Schönheitsreparaturen!!! und geräumt (auch der Keller) zu übergeben sind,Bohr- und Dübellöcher sind unkenntlich zu verschließen.
Das wäre m.E. eine unangemessene Benachteiligung. Wie kann ich vorgehen? Kennt jemand passende Urteile etc.
Nun schreibt die Hausverwaltung,dass nach Mietvertrag die Mieträume besenrein unter Berücksichtigung der Frist für Schönheitsreparaturen!!! und geräumt (auch der Keller) zu übergeben sind,Bohr- und Dübellöcher sind unkenntlich zu verschließen.
Das wäre m.E. eine unangemessene Benachteiligung. Wie kann ich vorgehen? Kennt jemand passende Urteile etc.
Antworten (5)
Was an
"Frist für Schönheitsreparaturen" ... " geräumt (auch der Keller)" und "Bohr- und Dübellöcher sind unkenntlich zu verschließen."
soll denn bitte eine "Komplettrenovierung" oder sonstwie unstatthaft sein?
"Frist für Schönheitsreparaturen" ... " geräumt (auch der Keller)" und "Bohr- und Dübellöcher sind unkenntlich zu verschließen."
soll denn bitte eine "Komplettrenovierung" oder sonstwie unstatthaft sein?
Naja, Besenrein bedeutet tatsächlich, dass die Räume nicht renoviert, sondern nur sauber aufgeräumt werden müssen. Wobei ich durchaus verstehen kann, dass der Gast jetzt angefresssen ist, weil er das Laminat entsorgen muss, das jemand anders in seinem Keller abgestellt hatte.
Ich würde es auch stehen lassen. Sobald es im Protokoll festgehalten ist dass es vorher schon da war, kann man da nichts verlangen.