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Gast

renovierungspflicht bei auszug von mietwohnung

ich habe 1 1/2 jahre in einer mietweohnung gelebt.
diese wohnung habe ich völlig unrenoviert bezogen.
vor einzug mußte ich alle tapeten abreißen und die renovierung komplett vornehmen.
jetzt vrelangt mein vermieter bei auszug eine komplettrenoerung oder das entfernen
aller vorh. tapeten.
ist dies zulässig???????
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Antworten (2)
bh_roth
Nein
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PorterC
Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist laut Gesetz für die Renovierungsarbeiten zuständig. Im Mietvertrag darf der Vermieter diese Pflicht aber auf den Mieter abwälzen. Allerdings darf dem Mieter nicht mehr aufgebürdet werden, als er „verwohnt“ hat. Zulässig ist etwa die Klausel: „Schönheitsreparaturen sind vom Mieter zu tragen.“ Oder: Der Vermieter verpflichtet den Mieter, „in der Regel“, „im Allgemeinen“ oder „üblicherweise“ etwa alle drei Jahre in Küchen und Bädern und alle fünf Jahre in Wohn- und Schlafräumen Renovierungsarbeiten durchzuführen Die Klausel zu Schönheitsreparaturen ist wirksam, wenn ein „weicher“ Fristenplan zu Grunde liegt. Durch solche Klauseln ist die Flexibilität des Mieters gewährleistet.
*Zitat Ende*
Ich könnte das Forum hier flooden...denn anscheinend bin ich einer der Wenigen, der weiss, wie mit Suchmaschienen wie google umzugehen Kartoffel.
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