Rentenbeiträge einiger Jahre auszahlen lassen, ist dies möglich ?
Meine Frau hat einige Jahre mit Unterbrechungen gearbeitet,
die Jahre für Rentenanspruch nicht erfüllt,
was geschieht mit diesen eingezahlten Geldern,
Auszahlung möglich?
die Jahre für Rentenanspruch nicht erfüllt,
was geschieht mit diesen eingezahlten Geldern,
Auszahlung möglich?
Antworten (2)
Ja, das ist möglich. Aber nicht zu 100%. Beispiel: Ein junger Mensch macht eine Lehre (3 Jahre), wechselt dann aber in den Staatsdienst. Die 3 Jahre Einzahlen in die Rentenkasse sind zu kurz, um sich als Altersrente auszuwirken. Er / Sie kann sich die eingezahlten Beiträge erstatten lassen, aber nicht vollständig.
Wenn deine Frau die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann sie sich die Beiträge nach § 210 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI auszahlen lassen. Der letzte Pflichtbeitrag muss allerdings länger als 24 Monate zurückliegen. Dies ist im Absatz 2 des o.g. Paragraphen geregelt.