Rentennachzahlung komplett einbehalten vom JC
Ich bekam eine Rentennachzahlung, die komplett an das JC ging. Ist das nicht auch als Schonvermögen anzurechnen? Ausser HARTZ 4 hatte ich ja nichts an Geld...
Vielen Dank für eine Info.
Mit freundlichem Gruß Sibylle
Vielen Dank für eine Info.
Mit freundlichem Gruß Sibylle
Antworten (3)
Wenn du mit der Rentenversicherung über eine Arbeitsunfähigkeitsrente vor Gericht streitest und natürlich nicht arbeiten kannst, dann zahlt die ARGE, damit du nicht verhungerst Hartz4 (jetzt Bürgergeld). Wenn das Gericht entscheidet, du bist rückwirkend vom Antragsdatum arbeitsunfähig, dann zahlt die Rentenversicherung das Geld nach. Damit war die Zahlung des Hartz4 rückwirkend nicht erforderlich und die ARGE nimmt sich das von ihr zu viel gezahlte Geld von der Rentennachzahlung.
Hier gilt auch kein Schonvermögen, da die Rente nur nachzahlt und die Arge sich zu viel gezahltes zurückholt. Du wirst in den Stand gesetzt, den du gehabt hättest, wenn die Rentenversicherung deinem Antrag sofort zugestimmt hätte.
Hier gilt auch kein Schonvermögen, da die Rente nur nachzahlt und die Arge sich zu viel gezahltes zurückholt. Du wirst in den Stand gesetzt, den du gehabt hättest, wenn die Rentenversicherung deinem Antrag sofort zugestimmt hätte.
Schonvermögen ist das, was Du hattest, BEVOR das JC seine Zahlungen aufgenommen hat. Alles danach ist Einkommen und wird auf die Zahlungen angerechnet.
Das Jobcenter (ARGE gibt es seit 2005 nicht mehr) holt sich per Erstattungsanspruch Zahlungen zurück, die an Dich geleistet wurden. Sollte die Rentennachzahlung noch höher ausfallen, weil z.B. weiter zurückliegende Zeiträume bewilligt wurden, wird das Jobcenter diesen erhöhten Betrag, wenn du weiterhin im Bezug bist, als Einkommen berücksichtigen. Unterm Strich hast Du somit von einer Rentennachzahlung ca. gar nichts.
Vermögen ist, wie schon zuvor beschrieben, was vor Leistungsbezug schon vorhanden war.
Vermögen ist, wie schon zuvor beschrieben, was vor Leistungsbezug schon vorhanden war.