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Gast

reparatur kleinigkeiten

Ich habe die Küche in unserer Wohnung, die wir gemietet haben, von meinem Vermieter ebenfalls gemietet. Jetzt ist die Spülmaschine kaputt, und er verlangt von mir eine Zuzahlung von 150 € für kleine Reparaturkosten. Bitte um Aufklärung ob das Rechtens ist
Frage beantworten Frage Nummer 3000107010 Frage melden

Antworten (9)
StechusKaktus
In den meisten Mietverträgen steht die (gültige) Klausel, dass der Mieter Kleinreparaturen bis zu einem bestimmten Betrag selbst zu bezahlen hat. Das ist auch vernünftig, sonst müsste für jede quietschende Tür ein Handwerker bestellt werden, was die Mieten weiter erhöhen würde.
Sieh in deinem Mietvertrag nach, da steht es drin. Steht nichts drin, bezahlt der Vermieter alles.
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solitude33
Nein. Der Vermieter ist für die Instandhaltung der Mietsache allein verantwortlich. Etwaige, anders lautende, vertragliche Vereinbarungen mögen hier keine Erwähnung finden.
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Lempel
Solitude, was ist das denn für ein Schrott: »… vertragliche Vereinbarungen mögen hier keine Erwähnung finden.«?

Du solltest dich auf YouTube Links beschränken.
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Skorti
Woher auch immer deine Kenntnisse stammen ...

Ich zitiere von Test.de der Seite der Stiftung Warentest:

"Grund­sätzlich gilt: Der Vermieter trägt die Instandhaltungs­kosten einer Wohnung. Bei kleinen Reparaturen bis maximal 100 Euro kann er sich die Reparatur­kosten aber vom Mieter zurück­holen. Einige wenige Gerichte halten sogar Kosten bis zur Höchst­grenze von 120 Euro für zumut­bar."

" Im Miet­vertrag muss nicht nur die Einzel­grenze, sondern auch eine Höchst­grenze genannt sein. 8 Prozent der jähr­lichen Miete ohne Neben­kosten gelten weithin als angemessen. Fehlen die Grenzen im Vertrag, müssen Sie nichts zahlen."

Also erstens erscheint mir die Summer von 150 Euro zu hoch selbst für die höchsten Urteile zu diesem Thema.
Manche Richter setzen die Grenze bei 75,00, 100,00 oder 120,00 Euro an, aber immer unter 150,00 Euro.

Zweitens muss eine gültige Klausel im Mietvertrag stehen, diese muss mehrere Bedingungen erfüllen.
Sie muss eine Obergrenze für den Einzelfall enthalten.
Sie muss eine Jahresobergrenze enthalten.
Sie muss eine Formulierung enthalten, die den Mieter auch ohne Verschulden haftbar macht.

Aber du solltest zur Not einen Anwalt, der auf Mietrecht spezialisiert ist aufsuchen.
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dschinn
Muss ja eine vergoldete Spülmaschine gewesen sein!

Wenn die Zuzahlung schon 150 Öcken sind, was hat dann die gesamte Reparatur gekostet?
Dafür gibts ja schon ne NiegelNagelNeue?
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Skorti
Klingt eigentlich richtig.

Die Klausel gilt ja für Kleinreparaturen, nicht für Anteile an größeren.

Wenn der Vermieter dann damit kommt, du hättest die Spülmaschine ja auch "abgewohnt" oder "verschlissen", das gilt nicht, den Verschleiß von Geräten ist mit den Mietkosten abgedeckt.
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StechusKaktus
Zur Klarstellung: Ich nahm an, dass die Reparaturkosten für die Spülmaschine EURO 150,- betrugen. Insoweit schliesse ich mich der Auffassung von Ing793 an.

Ansonsten halte ich mich an den Grundsatz: Pacta sunt servanda.
Habe ich mich im Mietvertrag verpflichtet, Kleinreparaturen bis 150 zu tragen, dann halte ich mich auch daran. Wegen 30 Euro streite ich mich nicht.
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Sgt_Hartman
Moment, die Frage beinhaltet nicht ob eine Reparatur oder ein Austausch der Spülmaschine stattfindet.
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Tjorven
Wende dich am besten an den Mieterbund!
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