reparatur kleinigkeiten
Ich habe die Küche in unserer Wohnung, die wir gemietet haben, von meinem Vermieter ebenfalls gemietet. Jetzt ist die Spülmaschine kaputt, und er verlangt von mir eine Zuzahlung von 150 € für kleine Reparaturkosten. Bitte um Aufklärung ob das Rechtens ist
Antworten (9)
In den meisten Mietverträgen steht die (gültige) Klausel, dass der Mieter Kleinreparaturen bis zu einem bestimmten Betrag selbst zu bezahlen hat. Das ist auch vernünftig, sonst müsste für jede quietschende Tür ein Handwerker bestellt werden, was die Mieten weiter erhöhen würde.
Sieh in deinem Mietvertrag nach, da steht es drin. Steht nichts drin, bezahlt der Vermieter alles.
Sieh in deinem Mietvertrag nach, da steht es drin. Steht nichts drin, bezahlt der Vermieter alles.
Nein. Der Vermieter ist für die Instandhaltung der Mietsache allein verantwortlich. Etwaige, anders lautende, vertragliche Vereinbarungen mögen hier keine Erwähnung finden.
Solitude, was ist das denn für ein Schrott: »… vertragliche Vereinbarungen mögen hier keine Erwähnung finden.«?
Du solltest dich auf YouTube Links beschränken.
Du solltest dich auf YouTube Links beschränken.
Woher auch immer deine Kenntnisse stammen ...
Ich zitiere von Test.de der Seite der Stiftung Warentest:
"Grundsätzlich gilt: Der Vermieter trägt die Instandhaltungskosten einer Wohnung. Bei kleinen Reparaturen bis maximal 100 Euro kann er sich die Reparaturkosten aber vom Mieter zurückholen. Einige wenige Gerichte halten sogar Kosten bis zur Höchstgrenze von 120 Euro für zumutbar."
" Im Mietvertrag muss nicht nur die Einzelgrenze, sondern auch eine Höchstgrenze genannt sein. 8 Prozent der jährlichen Miete ohne Nebenkosten gelten weithin als angemessen. Fehlen die Grenzen im Vertrag, müssen Sie nichts zahlen."
Also erstens erscheint mir die Summer von 150 Euro zu hoch selbst für die höchsten Urteile zu diesem Thema.
Manche Richter setzen die Grenze bei 75,00, 100,00 oder 120,00 Euro an, aber immer unter 150,00 Euro.
Zweitens muss eine gültige Klausel im Mietvertrag stehen, diese muss mehrere Bedingungen erfüllen.
Sie muss eine Obergrenze für den Einzelfall enthalten.
Sie muss eine Jahresobergrenze enthalten.
Sie muss eine Formulierung enthalten, die den Mieter auch ohne Verschulden haftbar macht.
Aber du solltest zur Not einen Anwalt, der auf Mietrecht spezialisiert ist aufsuchen.
Ich zitiere von Test.de der Seite der Stiftung Warentest:
"Grundsätzlich gilt: Der Vermieter trägt die Instandhaltungskosten einer Wohnung. Bei kleinen Reparaturen bis maximal 100 Euro kann er sich die Reparaturkosten aber vom Mieter zurückholen. Einige wenige Gerichte halten sogar Kosten bis zur Höchstgrenze von 120 Euro für zumutbar."
" Im Mietvertrag muss nicht nur die Einzelgrenze, sondern auch eine Höchstgrenze genannt sein. 8 Prozent der jährlichen Miete ohne Nebenkosten gelten weithin als angemessen. Fehlen die Grenzen im Vertrag, müssen Sie nichts zahlen."
Also erstens erscheint mir die Summer von 150 Euro zu hoch selbst für die höchsten Urteile zu diesem Thema.
Manche Richter setzen die Grenze bei 75,00, 100,00 oder 120,00 Euro an, aber immer unter 150,00 Euro.
Zweitens muss eine gültige Klausel im Mietvertrag stehen, diese muss mehrere Bedingungen erfüllen.
Sie muss eine Obergrenze für den Einzelfall enthalten.
Sie muss eine Jahresobergrenze enthalten.
Sie muss eine Formulierung enthalten, die den Mieter auch ohne Verschulden haftbar macht.
Aber du solltest zur Not einen Anwalt, der auf Mietrecht spezialisiert ist aufsuchen.
Muss ja eine vergoldete Spülmaschine gewesen sein!
Wenn die Zuzahlung schon 150 Öcken sind, was hat dann die gesamte Reparatur gekostet?
Dafür gibts ja schon ne NiegelNagelNeue?
Wenn die Zuzahlung schon 150 Öcken sind, was hat dann die gesamte Reparatur gekostet?
Dafür gibts ja schon ne NiegelNagelNeue?
Klingt eigentlich richtig.
Die Klausel gilt ja für Kleinreparaturen, nicht für Anteile an größeren.
Wenn der Vermieter dann damit kommt, du hättest die Spülmaschine ja auch "abgewohnt" oder "verschlissen", das gilt nicht, den Verschleiß von Geräten ist mit den Mietkosten abgedeckt.
Die Klausel gilt ja für Kleinreparaturen, nicht für Anteile an größeren.
Wenn der Vermieter dann damit kommt, du hättest die Spülmaschine ja auch "abgewohnt" oder "verschlissen", das gilt nicht, den Verschleiß von Geräten ist mit den Mietkosten abgedeckt.
Zur Klarstellung: Ich nahm an, dass die Reparaturkosten für die Spülmaschine EURO 150,- betrugen. Insoweit schliesse ich mich der Auffassung von Ing793 an.
Ansonsten halte ich mich an den Grundsatz: Pacta sunt servanda.
Habe ich mich im Mietvertrag verpflichtet, Kleinreparaturen bis 150 zu tragen, dann halte ich mich auch daran. Wegen 30 Euro streite ich mich nicht.
Ansonsten halte ich mich an den Grundsatz: Pacta sunt servanda.
Habe ich mich im Mietvertrag verpflichtet, Kleinreparaturen bis 150 zu tragen, dann halte ich mich auch daran. Wegen 30 Euro streite ich mich nicht.
Moment, die Frage beinhaltet nicht ob eine Reparatur oder ein Austausch der Spülmaschine stattfindet.