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Gast

Reparaturkosten Installateur

Muss ich als Vermieterin die Reparatur-/Installateurkosten auch übernehmen, wenn der Abfluss (in diesem Fall Badewanne und Küchenspüle) durch vermutlich unsachgemäße Behandlung (Verstopfung und der Eigensversuch, es zu beheben) undicht wurde und dadurch ein größerer Wasserschaden in der Etage darunter entstanden ist?
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Antworten (3)
Heraklit1970
Für solch eine Rechtsauskunft sollten Sie sich an Ihren Vermieterverein wenden.
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Alex64
Grundsätzlich ja.
Eventuell kannst Du bzw. kann deine Versicherung (Leitungswasserv., sofern vorhanden) den Schadensverursacher in Regress nehmen, sofern die "vermutlich unsachgemäße Behandlung" und deren Ursächlichkeit für den Folgeschaden nachgewiesen werden kann.
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bh_roth
Leider musst du dem Mieter beweisen, dass er durch unsachgemäße bzw. unfachmännische Behandlung den Wasserschaden verursacht hat. Wenn du ganz sicher bist, dass es so war, kannst du einen Gutachter beauftragen, der den Grund des Wasserschadens sicher herausfindet. Das kostet natürlich einiges an Geld, aber neben den Reparaturkosten, den Kosten zur Beseitigung des Wasserschadens, möglicherweise den Kosten für den Schadenersatz der durch das Wasser beschädigten Einrichtungsgegenstände, kann alles bei einem Gerichtsverfahren geltend gemacht werden. Bei solch einem Volumen führt kein Weg an einer gerichtlichen Entscheidung vorbei. Aber wenn du, wie ich schon erwähnt habe, sicher bist, dann bekommst du alle vorgestreckten Kosten zurück.
Mein Tipp für die Zukunft: Das Vermietungsrisiko mit einer Rechtsschutzversicherung absichern.
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