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Gast

Riss in der Fensterscheibe.. wer haftet?

Durch die Temperaturenschwankungen ist die Scheibe gerissen und nun soll die Hausratversicherung haften. In meiner Hausratsversicherung ist jedoch kein Glasbruch mit bei.
Ich bin der Meinung, dass der Vermieter dass zu zahlen hat.
Frage beantworten Frage Nummer 3000119636 Frage melden

Antworten (1)
StechusKaktus
Wenn ihr euch über die Schadenursache einig seid (würde mich wundern), dann zahlt der Vermieter, wenn nicht, deine Haftpflicht. Hast du keine Haftpflicht, zahlst du (und beschaffst dir so schnell wie möglich eine). Zu Recht, denn keine Haftpflicht zu haben ist hoch fahrlässig.

Du kannst also nur gewinnen!
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