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Gast

rosenkrieg auf dem rücken des tieres?

Ich habe einer bekannten eins meiner Katzenbabys verkauft, und sie hat diese dann mit nach Hause bekommen.
Nun zog sie aus der gemeinsamen Wohnung von ihr und ihrem Expartner aus, und musste aus Platzmangel ihre Katze vorübergehend dor lassen. Nun würde sie das Tier gerne wieder haben aber der Expartner verweigert die herrausgabe. Er hat mir mitgeteilt das er das Tier als Pfand für ausstehende geldbeträge gegen seine Expartnerin nutzen will.
Selbst nach einem Hinweis auf § 90a BGB, § 598 BGB und § 604 Abs. 3 BGB will er der Expartnerin das als leihgabe abgetretene Tier nicht aushändigen.
Da ich der Meinung bin das mein Schützling eine ruhige Familie verdient hat, habe ich nun den Entschluss gefasst das Tier aus diesem Rosenkrieg raus zu holen. Ich habe der Dame mitgeteilt das ich das Tier zurück fordere, da sie mit ihrem verhalten nicht dem wohl des Tieres entspricht. Die Dame würde auch das Tier abgeben und vom Kaufvertrag rückwirkend zurück treten.
Der Herr will aber auch mir das Tier Wegen seiner boshaften Art ihr gegenüber nicht raus geben. Nun würde ich gerne wissen ob ich ein anrecht auf die rausgabe des Tieres habe. Ich habe ihm schriftlich eine Frist von 14 Tagen gegeben mir das Tier zu überlassen, aber er weigert sich.
Bitte, ich möchte das Tier aus diesem Rosenkrieg entfernen, und es in ein behagliches Zuhause ohne Stress vermitteln!
Was kann ich tun?
LG
Frage beantworten Frage Nummer 3000004882 Frage melden

Antworten (4)
Dorfdepp
Du hast das Katzenbaby verkauft, daher hast keine Rechte mehr daran. Eine Rückabwicklung erfordert die Zustimmung des Käufers, und die hast du nicht. Auf die Regelung der Besitzverhältnisse zwischen der Dame und dem Herrn hast du keinen Einfluss.
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Croc
Kauf dir einen Fisch zum Knuddeln.

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Skorti
1. Kann man sehr wohl einen Kauf rückabwickeln auch ohne die Zustimmung des Käufers. Die meisten Züchter haben Paragrafen im Kaufvertrag, die genaue Pflichten des Käufers aufführen und bei Verstoss ist der Vertrag nichtig.
(Da es sich um eine Freundin handelt, wird dies nicht ngewesen sein)
2. Hat sie offensichtlich die Zustimmung der Käuferin.

Allerdings ginge der Fall, wenn er echt sein sollte, nur über die Gerichte, evtl. mit einstweiliger Verfügung.
Die Praktikanten des Sterns werden immer phantasievoller.
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Mars-Ultor
Viel mehr als das, was du bereits getan hast, kannst du nicht machen. Du kannst die Herausgabe fordern, er verweigert die Herausgabe und macht ein Pfandrecht geltend. Da wirst du zur Klärung, ob ein solches besteht, wohl ein Gericht bemühen müssen.
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