Rückstufung
Ich arbeite seit 19 Jahren bei der Gemeinde
2005 wurde unser Vertrag vom BAT zum TVÖD umgestellt.
In diesem Zuge wurde ich anscheinend zu hoch eingestuft (S10)
Nun will mein Chef der Bürgermeister mich um 3 Stufen zurück versetzen (S 7 )
Wie kann ich mich wehren?
Darf er das?
Kann er das denn?
2005 wurde unser Vertrag vom BAT zum TVÖD umgestellt.
In diesem Zuge wurde ich anscheinend zu hoch eingestuft (S10)
Nun will mein Chef der Bürgermeister mich um 3 Stufen zurück versetzen (S 7 )
Wie kann ich mich wehren?
Darf er das?
Kann er das denn?
Antworten (1)
Meines Erachtens nicht, denn die Rückstufung verstößt gegen das Gesetz der Besitzstandswahrung und gegen das Gewohnheitsrecht. Wenn du über so viele Jahre ein höheres Gehalt bezogen hast, hast du auch dein Leben darauf eingestellt, d.h. es kann sein, dass du Kreditverpflichtungen hast, die du nicht mehr bedienen könntest, wenn du erheblich wenige Gehalt bekommst. Das Recht auf Besitzstandswahrung schützt dich davor.
Letztendlich wirst du zum Anwalt gehen müssen. Das wird sicherlich ein interessanter Rechtsstreit, den der Bürgermeister verlieren wird (wiederum meine Einschätzung)
Letztendlich wirst du zum Anwalt gehen müssen. Das wird sicherlich ein interessanter Rechtsstreit, den der Bürgermeister verlieren wird (wiederum meine Einschätzung)