Rundfunkbeitrag
Hallo zusammen,
Ich habe festgestellt, dass ich die Rundfunkgebühren meines ehemaligen Mitbewohners, obwohl wir nicht zusammen wohnen, seit 7 Jahren ohne mein Wissen bezahle. Ich habe mit einem Anwalt gesprochen, ich würde dieser Person eine E-Mail schicken, in der ich sage, dass ich das Geld gerne zurückhaben möchte, meine Frage ist; gibt es ein Zinsen an dieser Zahlung? Was sie mir schuldet, sind fast 2000 Euro.
Danke für die Hilfe!
Ich habe festgestellt, dass ich die Rundfunkgebühren meines ehemaligen Mitbewohners, obwohl wir nicht zusammen wohnen, seit 7 Jahren ohne mein Wissen bezahle. Ich habe mit einem Anwalt gesprochen, ich würde dieser Person eine E-Mail schicken, in der ich sage, dass ich das Geld gerne zurückhaben möchte, meine Frage ist; gibt es ein Zinsen an dieser Zahlung? Was sie mir schuldet, sind fast 2000 Euro.
Danke für die Hilfe!
Antworten (2)
Wenn du wirklich mit deinem Anwalt gesprochen hättest, dann wüsstest du, dass es keine Zinsen für diese Zeit gibt.
Du könntest maximal nach einer Fristsetzung dann ab/für diesen Zeitraum beginnend mit Zinsen winken.... aber ich denke, selbst das wird schwer durchzusetzen sein, wenn du nicht korrekt mit Mahnbescheid und so arbeitest.
Aber das hast du ja alles mit deinem Anwalt besprochen, richtig?
Du könntest maximal nach einer Fristsetzung dann ab/für diesen Zeitraum beginnend mit Zinsen winken.... aber ich denke, selbst das wird schwer durchzusetzen sein, wenn du nicht korrekt mit Mahnbescheid und so arbeitest.
Aber das hast du ja alles mit deinem Anwalt besprochen, richtig?
Der Rundfunkbeitrag berechnet sich 1x pro Wohnung, egal wie viele darin wohnen. Eine Person ist dafür zuständig, den Beitrag zu zahlen, hier bist du es. Wenn du bisher nicht die Hälfte des Beitrages beim ehem. Mitbewohner eingefordert hast, kannst du das maximal drei Jahre rückwirkend machen, weiteres ist verjährt. Niemals sind das 2.000€, sondern 18,25€ mtl. Beitrag : 2 x 36 Monate ergibt 330,48€.