Schadensregelung unter zwei Beteiligten
Heute ist jemand auf mich zugekommen und hat behauptet das mein Enkel sein Auto zerkratzt habe vor ca. 14 Tagen.
Mein Enkel hat heute wirklich einen Schaden an einem Fahzeug gemacht ( Polizei war auch bei uns)
Nun will der oben Geschädigt eine Schadensregelung unter meiner Tochter und sich erzielen, er habe auch vor Anzeige erstattet ( möglich gegen Unbekannt).
Wie kann ich mich verhalten?
Mein Enkel hat heute wirklich einen Schaden an einem Fahzeug gemacht ( Polizei war auch bei uns)
Nun will der oben Geschädigt eine Schadensregelung unter meiner Tochter und sich erzielen, er habe auch vor Anzeige erstattet ( möglich gegen Unbekannt).
Wie kann ich mich verhalten?
Antworten (4)
Erst einmal gehe ich davon aus, dass Dein Enkel nicht volljährig ist. Gesetzliche Vertreter sind damit im Normalfall seine Eltern, die sich um rechtliche Angelegenheiten kümmern müssen, nicht die Großeltern.
Bis sieben Jahre gilt ein Kind als deliktunfähig, es haftet nicht dafür. Darüber nur eingeschränkt; ihr selbst haftet bei nicht genügender Aufsichtspflicht. Eine Familien-Haftpflicht übernimmt das zumeist. Tipps