scheidungswohnrecht
ich lasse mich scheiden
wir haben keine kinder
im grundbuch des hauses was ich mit eigenen mitteln am anfang unserer ehe gekauft habe stehe ich als alleineigentümer
meine nochehefrau hat finanziell nichts beigetragen
meine neue lebensgefärtin ist schwanger und hat eine 17 mon. tochter
ich will mit ihr in meinem haus leben aber dazu muss die ex raus!!
was soll ich tun und wie schnell geht das?
wir haben keine kinder
im grundbuch des hauses was ich mit eigenen mitteln am anfang unserer ehe gekauft habe stehe ich als alleineigentümer
meine nochehefrau hat finanziell nichts beigetragen
meine neue lebensgefärtin ist schwanger und hat eine 17 mon. tochter
ich will mit ihr in meinem haus leben aber dazu muss die ex raus!!
was soll ich tun und wie schnell geht das?
Antworten (2)
Sie hat möglicherweise Unterhaltsansprüche an dich, aber Miteigentum hat sie an der Immobilie nicht erworben. Damit das Trennungsjahr anfängt, muss einer von euch eh ausziehen, und da das Haus dir gehört, ist klar, wer auszieht. Diesen Auszug - weil dies sein muss (Trennungsjahr) kann man erzwingen, allerdings muss dazu die Scheidung schon eingereicht sein.
Da du für die Scheidung einen Anwalt brauchst, kann der dich in dieser Sache aber besser beraten.
[br]
In Thailand gibt es Kammerjäger, die für die Dosierung fragen, wieviele Beine der Schädling hat. Dann geht es ganz schnell.
Da du für die Scheidung einen Anwalt brauchst, kann der dich in dieser Sache aber besser beraten.
[br]
In Thailand gibt es Kammerjäger, die für die Dosierung fragen, wieviele Beine der Schädling hat. Dann geht es ganz schnell.
Nun ist starmax nicht der Einzige, der Erfahrungen mit einer Scheidung hat. Richtig ist, dass das Trennungsjahr auch in einer gemeinsamen Wohnung stattfinden kann, aber die Richter haben diese Möglichkeit an enge Auflagen geknüpft, was die baulichen Eigenschaften einer Immobilie betrifft. Und ganz sicher sind die wenigsten Wohnungen dafür geeignet. Getrennte Schlafzimmer reichen regelmäßig dafür nicht.
Aber nochmal: Dein Scheidungsanwalt wird dich hier beraten.
Aber nochmal: Dein Scheidungsanwalt wird dich hier beraten.