Darf Vermieter Schlüssel besitzen?
Darf der Vermieter ohne wissen vom Mieter den Schlüssel an dritte weiter geben? Darf er einen Schlüssel überhaupt besitzen?
Antworten (8)
Nein, eindeutig nein!!!
Selbst wenn der "D"ritte ein Handwerker ist, darf er das nicht.
Über ergangene BGH-Urteile - die gibt es - frag den Gockel.
Höflich und untertänigst halt.
Stell doch mal in den Raum: es fehlen Wertsachen aus der Wohnung!
Selbst wenn der "D"ritte ein Handwerker ist, darf er das nicht.
Über ergangene BGH-Urteile - die gibt es - frag den Gockel.
Höflich und untertänigst halt.
Stell doch mal in den Raum: es fehlen Wertsachen aus der Wohnung!
Amos - so geht es, wird auch oft so praktiziert - nach Absprache. Die Rechtsprechung ist aber eindeutig auf der Mieterseite.
Hatte auch mal so einen Fall, hab die Schlösser ausgetauscht und dem Vermieter beim Auszug reinen Wein eingeschenkt. Dieser hat scheinbar nie versucht meine Wohnung zu betreten.
Hatte auch mal so einen Fall, hab die Schlösser ausgetauscht und dem Vermieter beim Auszug reinen Wein eingeschenkt. Dieser hat scheinbar nie versucht meine Wohnung zu betreten.
Antwort auf 1: Ja, das darf er. Jeder darf einen Schlüssel haben. Das ist nicht verboten. Verboten ist, dass er einen Schlüssel besitzt, gegen deinen Willen oder ohne dein Wissen.
Antwort auf 2: Nein, das darf er nicht.
Antwort auf 3: Siehe 1.
Antwort auf 2: Nein, das darf er nicht.
Antwort auf 3: Siehe 1.
Darf er doch. Ich kann ihm einen geben, zur Sicherheit. Ansonsten stimmt, was ich geschrieben habe. Er darf einen besitzen (wenn ich ihm den gebe), aber nicht ohne meine Einwilligung und nicht ohne mein Wissen. Nicht anderes steht in den Urteilen.
Die Grundfrage war: "Darf der Vermieter Schlüssel besitzen?"
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So jetzt ist aber Schluss mit dem Korinthen kacken- von meiner Seite. Sonst wird aus Spaß noch Ernst. Und das wollen wir nicht.
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So jetzt ist aber Schluss mit dem Korinthen kacken- von meiner Seite. Sonst wird aus Spaß noch Ernst. Und das wollen wir nicht.