Schnee fegen
hallo, ich wohne in einer KGA direkt an einer Hauptstraße. Habe vor meinen Eingang einen grünen Randstreifen dann kommt die Straße und dann wieder ein Gehweg an dem Grundstücke angrenzen. In meiner Pacht steht das ich für Schneebeseitigung auf der anderen Seite bezahlen muss. Das geht schon über Jahre. Diese Schneebeseitigung wird von irgend einer Firma manchmal gar nicht oder unregelmäßig durchgeführt. Nun meine Frage ; Muss ich trotzdem an den Bezirksverband für die unregelmäßige Schneebeseitigung bezahlen ? Es ist ja nicht das erste mal das kein Schnee gefegt wurde. Vielleicht kann mir jemand helfen.
Gruß Lothar
Gruß Lothar
Antworten (5)
dachte immer, daß man Straße bzw. Gehwege fegt. Den Schnee bzw. Dreck entfernt man, eventuell durch fegen.
Ich verstehe Deine Frage nicht. Normalerweise muss man nur den Schnee vor dem Haus, in dem man wohnt, beseitigen. Für alle anderen Straßenseiten bist Du nicht zuständig. Wenn die Firma, die Du beauftragt hast, nicht räumt, solltest Du sie abmahnen oder selbst räumen.
KGA ist m.E. eine Kleingartenanlage und durch das Pachtverhältnis entstehen andere Verpflichtungen als durch einen Mietvertrag.
Ich kann keinen Zusammenhang finden zwischen Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag und dem Räumdienst auf der anderen Straßenseite, getrennt durch eine Hauptstraße, über die normaler Verkehr rollt. Wie will man da rechtlich einen Anrainer gegenüber verpflichten? Das habe ich noch nie gehört, und ist es zumindest wert, rechtlich überprüft zu werden. Nur, weil das schon jahrelang so gemacht wird, und das im Pachtvertrag so steht, heißt nicht, dass diese Verpflichtung nicht von einem Gericht kassiert wird.
beim Pachtvertrag kann eine Haftung direkt wirken bei einem Mietvertrag ist zuerst der Vermieter zur Haftung verpflichtet.