Schrankabbau wegen Bodenneubelag - wer muss den Ab- und Aufbau zahlen
Nach 13 Mietjahren möchte ich meine abgewohnte Teppichauslegeware tauschen.
Da der Vermieter in alle Wohnungen im Haus laminatähnlichen Belag verklebt,
bevor sie neubezogen wird, wäre ich damit einverstanden, wenn dieser Belag
auch bei mir verlegt wird.
Problem: meine Schrankwand müsste ab- und wieder aufgebaut werden, weil nicht drum herum ausgelegt werden soll.
Wer muss den Ab- und Aufbaubezahlen?
Da der Vermieter in alle Wohnungen im Haus laminatähnlichen Belag verklebt,
bevor sie neubezogen wird, wäre ich damit einverstanden, wenn dieser Belag
auch bei mir verlegt wird.
Problem: meine Schrankwand müsste ab- und wieder aufgebaut werden, weil nicht drum herum ausgelegt werden soll.
Wer muss den Ab- und Aufbaubezahlen?
Antworten (6)
1. Es ist gütig von dir, dass du es in Betracht ziehst, deinen verranzten Teppich durch einen modernen Bodenbelag austauschen zu lassen.
2. Dein Vermieter ist verpflichtet, während der Verlegung des neuen Bodens dir auf seine Kosten einen Urlaub in der Karibik zu organisieren und zu bezahlen. Steht so im Gesetz!
3. Ausserdem muss er den Schrank ausräumen, abbauen, entsorgen und dir einen neuen nach Wunsch kaufen.
4.Falls du ein "Schrank-weg-Trauma" erleiden solltest, ist der Vermieter verpflichtet, dir für den Rest des Jahres die Miete zu erlassen. Zur Feststellung deines Traumas muss dir nicht zugemutet werden zum Arzt zu gehen, deine Versicherung reicht völlig!
5. Bei all dem sollst du kein schlechtes Gewissen haben, weil dein Vermieter dir, also einem der Schwächsten der Gesellschaft, die letzten Jahre die Wuchermiete abgepresst hat.
2. Dein Vermieter ist verpflichtet, während der Verlegung des neuen Bodens dir auf seine Kosten einen Urlaub in der Karibik zu organisieren und zu bezahlen. Steht so im Gesetz!
3. Ausserdem muss er den Schrank ausräumen, abbauen, entsorgen und dir einen neuen nach Wunsch kaufen.
4.Falls du ein "Schrank-weg-Trauma" erleiden solltest, ist der Vermieter verpflichtet, dir für den Rest des Jahres die Miete zu erlassen. Zur Feststellung deines Traumas muss dir nicht zugemutet werden zum Arzt zu gehen, deine Versicherung reicht völlig!
5. Bei all dem sollst du kein schlechtes Gewissen haben, weil dein Vermieter dir, also einem der Schwächsten der Gesellschaft, die letzten Jahre die Wuchermiete abgepresst hat.
1. Die Fragestellung deutet darauf hin, dass der Fragesteller die Wohnung seit 13 Jahren selbst benutzt. Bei halbwegs vernünftiger Pflege ist ein Teppich von durchschnittlicher Qualität nach diesem Zeitraum nicht "abgewohnt".
2. Fragesteller formuliert "...wäre ich damit einverstanden...". Übersetzt heisst das für mich: "ich bin echt super nett es dem Vermieter zu gestatten".
3. geht mir diese "Einforderungsmentalität" auf den Geist. Alles wird "eingefordert", was nach dem Gesetz maximal möglich ist, später werden dann hohe Mieten beklagt.
4. Die Bestandsmieten sind in Deutschland nach wie vor niedrig. In München z.B. betragen die Kaltmieten 10,5 Euro/Qm im Schnitt.
5. Ich bin selbst Mieterin. Wenn ich fair behandelt werde, bin ich auch fair. Und natürlich helfe ich mit, wenn ich von Renovierungsarbeiten profitiere. Ohne mit dem BGB zu winken und mich in den Sessel zu setzen.
2. Fragesteller formuliert "...wäre ich damit einverstanden...". Übersetzt heisst das für mich: "ich bin echt super nett es dem Vermieter zu gestatten".
3. geht mir diese "Einforderungsmentalität" auf den Geist. Alles wird "eingefordert", was nach dem Gesetz maximal möglich ist, später werden dann hohe Mieten beklagt.
4. Die Bestandsmieten sind in Deutschland nach wie vor niedrig. In München z.B. betragen die Kaltmieten 10,5 Euro/Qm im Schnitt.
5. Ich bin selbst Mieterin. Wenn ich fair behandelt werde, bin ich auch fair. Und natürlich helfe ich mit, wenn ich von Renovierungsarbeiten profitiere. Ohne mit dem BGB zu winken und mich in den Sessel zu setzen.
Der Gast hat nur Anspruch darauf, dass der Teppich bei Abnutzung ersetzt wird, wenn dieser Bestandteil des Mietvertrages ist.
Für mich hört es sich eher so an, als würde der Vermieter in allen Wohnungen, bei Neuvermietungen ein Laminat verlegen, während bei den Altverträgen nur der Estrich vorlag.
Es hört sich für mich so an, als hätte der Gast in seiner Wohnung Teppich verlegt gehabt und möchte, da er ohnehin den Teppich ersetzen müsste, gleich den Vermieter das Laminat verlegen lassen.
("meine abgewohnte Auslegeware")
Dann hätte er aber mitnichten einen Anspruch auf Kostenübernahme für Ab- oder Aufbau.
Ob Ing die Situation besser einschätzt oder ich, geht aus den Details der Frage nicht hervor.
@Stechus:
Das LG Köln hat die Nutzungsdauer für einen in der Miete enthaltenen Teppich auf 10 Jahre festgelegt. Da wären dann 13 Jahre schon reichlich.
Für mich hört es sich eher so an, als würde der Vermieter in allen Wohnungen, bei Neuvermietungen ein Laminat verlegen, während bei den Altverträgen nur der Estrich vorlag.
Es hört sich für mich so an, als hätte der Gast in seiner Wohnung Teppich verlegt gehabt und möchte, da er ohnehin den Teppich ersetzen müsste, gleich den Vermieter das Laminat verlegen lassen.
("meine abgewohnte Auslegeware")
Dann hätte er aber mitnichten einen Anspruch auf Kostenübernahme für Ab- oder Aufbau.
Ob Ing die Situation besser einschätzt oder ich, geht aus den Details der Frage nicht hervor.
@Stechus:
Das LG Köln hat die Nutzungsdauer für einen in der Miete enthaltenen Teppich auf 10 Jahre festgelegt. Da wären dann 13 Jahre schon reichlich.
Lag die Teppichauslegeware schon drin bei Einzug?
Diese Info habe ich weder bejahend noch verneinend rausgelesen....
Diese Info habe ich weder bejahend noch verneinend rausgelesen....