Antworten (7)
Ja, wenn du eine Erkältung bekommst. Wenn du dir den Hax brichst, und ausgeflogen wirst, dann hast du ein finanzielles Problem. Da solltest du dann vor dem Flug noch schnell deine Kasse anrufen, ob es nicht besser wäre, auf dem gesunden Fuß ins Krankenhaus zu hoppeln!
Nein.
Aber eventuell bekommst du deine Kosten erstattet, wenn du medizinische Hilfe in ANspruch nehmen musst.
Aber eventuell bekommst du deine Kosten erstattet, wenn du medizinische Hilfe in ANspruch nehmen musst.
Wenn du ganz normal gesetzlich versichert bist, wirst du eine zusätzliche Verischerung benötigen. Die Zusatzbeiträge für EUweiten Schutz oder sogar nur für den einen Urlaub sind aber sehr günstig, darauf sollte man nicht verzichten. Falls du privat versichert bist, muss das in deinem Vertrag stehen.
Klar, hast du auch in Frankreich deinen Versicherungsschutz, aber du musst auf jeden Fall einen Auslandskrankenschein bei deiner Krankenkasse anfordern. Für einige Leistungen, wie z.B. den Krankenrücktransport brauchst du zudem eine Zusatzversicherung für den jeweiligen Auslandsaufenthalt.
@Tirämer: Das mit dem Auslandskrankenschein war mal. Heute kannst du dich überall in der EU behandeln lassen. Aber nur der Umfang, der auch in Deutschland bezahlt wird, wird unterstützt.
Dafür benötigte man in der Übergangszeit neben der Versichertenkarte der Krankenkasse noch die internationale Kassenkarte. Bei der AOK-Karte meiner Frau ist diese internationale Karte auf der Rückseite ihrer Versicherten-Karte. Und nach mehreren OP's gab es nie ein Problem mit der Abrechnung.
Für Sonderleistungen, wie das Ausfliegen nach einem Unfall ist man gut beraten, vorher die Versicherung anzurufen, denn ohne Zusatzversicherung bleibt man dann möglicherweise auf den Kosten sitzen.
Dafür benötigte man in der Übergangszeit neben der Versichertenkarte der Krankenkasse noch die internationale Kassenkarte. Bei der AOK-Karte meiner Frau ist diese internationale Karte auf der Rückseite ihrer Versicherten-Karte. Und nach mehreren OP's gab es nie ein Problem mit der Abrechnung.
Für Sonderleistungen, wie das Ausfliegen nach einem Unfall ist man gut beraten, vorher die Versicherung anzurufen, denn ohne Zusatzversicherung bleibt man dann möglicherweise auf den Kosten sitzen.
In der Regel musst du dafür eine Zusatzversicherung abschließen. Dabei kannst du entscheiden, ob du nur eine kurzfristige nimmst oder einen jährlichen Beitrag zahlst. Wenn du eher selten wegfährst ist die einmalige Versicherung wohl die richtige. Ruf doch mal bei deiner Krankenkasse an und frag nach, was die im Angebot haben.