Schufa-Auskunft für Vermieter
Darf mein Vermieter ohne meine Zustimmung über mich eine Schufa Auskunft beantragen und kann ich mich dagegen wehren?
Antworten (16)
@zackbumm, endlich einer, der das Ausspähen der NSA unterstützt und Merkel den Rücken stärkt. Dir geht es wohl wie Merkel: "Das Internet ist Neuland für mich".
Toll wie es hier zugeht. @ing793. Meine Antwort bezog sich nur auf die Frage oben. Ist das dein Stil, jeden, der eine nicht ganz ausführliche Anwort gibt, als schwachsinnig zu bezeichnen? Was hast du für Umgangsformen? Kannst du dich nicht anständig ausdrücken? Wie kommst du dazu, meine Antwort auf die Steuer auszuweiten? Mußt du andere niedermachen, damit deine Anwort besser wirkt? Ein Mietinteressent, der bei der Schufa eine weiße Weste hat, hat nichts zu verbergen. Dem kann es sogar ganz recht sein, wenn nachgefragt wird. Deine Anwort auf die Frage ist korrekt. Deine Bemerkungen zu meiner saloppen Antwort hättest du dir auch komplett schenken können. Sie sind unfreundlich, unzutreffend und überflüssig.
Was Bester schreibt, interessiert mich nicht weiter. Von dem habe ich schon genug Mist gelesen.
Was Bester schreibt, interessiert mich nicht weiter. Von dem habe ich schon genug Mist gelesen.
Ohne deine Zustimmung kann dein zukünftiger Vermieter keine Schufa-Auskunft über deine finanzielle Situation beantragen. Du kannst selbstverständlich eine derartige Auskunft verweigern, aber das kann zu deinem Nachteil ausfallen. Bei einer Nichterteilung kann der Vermieter vermuten, dass die Auskunft negativ ist und vermietet dir deshalb die Wohnung nicht. Du musst nun selbst entscheiden, ob du dein Einverständnis gibst.
Maximus, es war nicht die Frage, ob er es kann, sondern ob er es darf. Und er darf die Auskunft beantragen, weil es nicht verboten ist. Jeder kann die Auskunft beantragen. Ob sie jeder bekommt, ist eine andere Frage. Ich denke aber, dass es sich hier eher um die durchaus übliche Selbstauskunft handelt. Dazu gibt es dies zu lesen.
Das ist alles im Bundesdatenschutzgesetz geregelt.
§ 4 sagt aus, dass personenbezogene Daten bei Dritten ohne Mitwirkung des Betroffenen erhoben werden dürfen, wenn ein Geschäftszweck erforderlich ist.
§ 29 sagt aus, dass Auskunfteien Bonitätsauskünfte erteilen dürfen, wenn die ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegen können
Das kann rechtlicher, wirtschaftlicher und ideeller Art sein. Das ist immer dann der Fall, wenn der Auskunftsbegehrende einen unzumutbaren Nachteil erleiden würde, wenn er die Bonität nicht kennen würde.
Es muss also nicht gefragt werden. Wenn doch gefragt wird, und die Zustimmung wird verweigert, wird wohl unterstellt werden, der Geschäftspartner hat etwas zu verbergen. So wie der Gast hier fragt, unterstelle ich, das ist der Fall. Ich unterstelle weiter, bei der ersten Antwort wurde dies auch vermutet, wenngleich sie politisch unkorrekt formuliert ist. Maximus, du hast dir deine Anwort wohl zusammengereimt.
§ 4 sagt aus, dass personenbezogene Daten bei Dritten ohne Mitwirkung des Betroffenen erhoben werden dürfen, wenn ein Geschäftszweck erforderlich ist.
§ 29 sagt aus, dass Auskunfteien Bonitätsauskünfte erteilen dürfen, wenn die ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegen können
Das kann rechtlicher, wirtschaftlicher und ideeller Art sein. Das ist immer dann der Fall, wenn der Auskunftsbegehrende einen unzumutbaren Nachteil erleiden würde, wenn er die Bonität nicht kennen würde.
Es muss also nicht gefragt werden. Wenn doch gefragt wird, und die Zustimmung wird verweigert, wird wohl unterstellt werden, der Geschäftspartner hat etwas zu verbergen. So wie der Gast hier fragt, unterstelle ich, das ist der Fall. Ich unterstelle weiter, bei der ersten Antwort wurde dies auch vermutet, wenngleich sie politisch unkorrekt formuliert ist. Maximus, du hast dir deine Anwort wohl zusammengereimt.
Ich vermiete selbst Wohnungen und kenne die Problematik mit säumigen Mietern nur allzu gut. Aufgrund meiner schlechten Erfahrungen in den vergangenen Jahren verlange ich von allen neuen Mietern eine Zustimmung zur Schufa-Auskunft, denn ich vermiete ausschließlich nur noch an kreditwürdige Mieter. Wenn ein künftiger Mieter der Schufa-Auskunft nicht zustimmt, werte ich das als Negativauskunft und er muss sich eine andere Wohnung suchen.
Was hat Vermieten mit Kreditwürdigkeit zu tun wenn derjenige auch mit schlechter Schufa ein geregeltes Einkommen hat und die Miete problemlos zahlen kann. Miete ist doch kein Kredit. Leider ist ist dieses Vorgehen gängig und vorverurteilt den Mietinteressenten.
Ja Bester, so sehe ich das auch.Dann müßten hunderttausende mit Privatinsolvenz auf der Straße stehen. Das geht zu weit. Nen Einkommensnachweis sollte reichen. Und bei den Hartz IV Beziehern eh, da da das Jobcenter die Miete direkt auf das Konto des Vermieters überweist. Gerade das ist sicheres Geld.
Schwer ist es nicht. Viele Anbieter versprechen eine einfache und schnelle Abwicklung der Kreditvergabe auch ohne die Prüfung von Schufa-Einträgen. Bei Sofort-Krediten beispielsweise wird mit einer Auszahlung der Kreditsumme innerhalb maximal 7 Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen geworben.
Versuche es doch mal
www.kredit-negative-schufa.de, das hat gute Bewertungen und erweckt auch so einen seriösen Eindruck.
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