schuhe waren nicht richtig genäht,verkäufer gibt nur gutschein,zahlt geld nicht zurück !??
muss der verkäüfer Geld zurückzahlen,oder kann er einen Gutschein geben? die schuhe sind 1 tag alt,und ungetragen!
Antworten (2)
Vielen Verkäufern ist der Unterschied zwischen Reklamation und Umtausch nicht klar. Bei fehlerhafter Ware muss er nachbessern, wenn das nicht geht, das Geld zurückzahlen. Nur bei Umtausch aus Kulanz kann er einen Gutschein geben.
Das ist nicht in Ordnung. Der Verkäufer hat die Pflicht, mängelfreie Ware zu verkaufen. Tut er das nicht, hat er seinerseits den Kaufvertrag nicht erfüllt. Er hat nun ein Nacherfüllungsrecht, entweder durch Reparatur (hier schwer) oder Umtausch. Geht das nicht, hast du das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag (also Kaufpreis in bar zurück) oder Minderung des Preises. §437 BGB.
Einen Gutschein muss man nur akzeptieren, wenn der Händler die mangelfreie Ware aus Kulanz zurücknimmt, das muss er nämlich nicht.
Einen Gutschein muss man nur akzeptieren, wenn der Händler die mangelfreie Ware aus Kulanz zurücknimmt, das muss er nämlich nicht.