habe sehr jung ein kind bekommen, gehe noch auf die hauptschule. habe keine nerven dafür weiter auf die schule zu gehen, wegen meines 5 wochen alten babys.
Deine Schulpflicht ruht bis 2 Wochen nach der Entbindung. Danach, bis zu deiner Volljährigkeit, kannst du dich auf Antrag von der weiteren Schulpflicht befreien lassen - widerruflich - , wenn die Erziehungsberechtigten, in der Regel deine Eltern, dem zugestimmt haben.