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Gast

schulbefreiung mindestens 6 monate

habe sehr jung ein kind bekommen, gehe noch auf die hauptschule. habe keine nerven dafür weiter auf die schule zu gehen, wegen meines 5 wochen alten babys.
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bh_roth
Deine Schulpflicht ruht bis 2 Wochen nach der Entbindung. Danach, bis zu deiner Volljährigkeit, kannst du dich auf Antrag von der weiteren Schulpflicht befreien lassen - widerruflich - , wenn die Erziehungsberechtigten, in der Regel deine Eltern, dem zugestimmt haben.
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