Schweigepflicht für Hebammen
Darf eine Hebamme eigentlich mit anderen über mein Kind sprechen oder unterliegt sie genauso wie Ärzte auch einer Schweigepflicht?
Antworten (9)
Hier sieht man wieder mal, daß du null kapierst Celeste. Die Anwort von Primusinterdingsbums ist hier mal vollkommen korrekt.
Die Frage ist, ob Hebammen einer Schweigepflicht unterliegen und die Antwort ist Ja.
Erkläre mal, was du daran auszusetzen hast.
Du tust mir wirklich leid Celeste. Wer so wie du, Spaß und Ernst nicht unterscheiden kann, der hat es im Leben sicher sehr schwer. Du hast bestimmt keine Freunde und fühlst dich von allen angefeindet. Nennt man das nicht Verfolgungswahn? So möchte ich nicht leben müssen.
Die Frage ist, ob Hebammen einer Schweigepflicht unterliegen und die Antwort ist Ja.
Erkläre mal, was du daran auszusetzen hast.
Du tust mir wirklich leid Celeste. Wer so wie du, Spaß und Ernst nicht unterscheiden kann, der hat es im Leben sicher sehr schwer. Du hast bestimmt keine Freunde und fühlst dich von allen angefeindet. Nennt man das nicht Verfolgungswahn? So möchte ich nicht leben müssen.
1. machines Antwort, war korrekt, kurz und knapp. Das kann auch nicht jeder.
2. Elfi, guten Morgen, Du wirst jetzt mal kurz zwangsgeknuddelt.
2. Elfi, guten Morgen, Du wirst jetzt mal kurz zwangsgeknuddelt.
Ich verstehe bei einer so aufgebauten Frage den zweiten Teil als die eigentliche Frage.
Den ersten Teil verstehe ich als eine Art Erklärung oder Rechtfertigung für die Frage. Denn der zweite Teil ist umfassender und beantwortet den ersten Teil auch mit.
Den ersten Teil verstehe ich als eine Art Erklärung oder Rechtfertigung für die Frage. Denn der zweite Teil ist umfassender und beantwortet den ersten Teil auch mit.
Diese Frage kann man nicht mit einem einfachen "Ja" beantworten weil es eine Oder-Frage ist (da hat amos recht). Mal ganz abgesehen davon, dass permanent angekiffte und/oder betrunkene Döspaddel aus NRW eh nichts von der Thematik verstehen. Die aggressive Dame Elfigy schien aber auch noch nicht so ganz klar zu sein mit ihrem Kommentar.
Einer Schweigepflicht unterliegen Hebammen, soweit ich weiß, nicht. Aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine Hebamme explizit bei jemandem über ein anderes Kind reden würde - außer in der allgemeinen Form, also so, dass man daraus nicht ableiten kann, um welches Kind es sich genau handelt. Aber reden muss und sollte die Hebamme, über ihre Erfahrungen, über andere Kinder - daraus kann man lernen.
Wenn Du das Gefühl hast, dass die Hebamme über Dich bzw. Dein Kind mit anderen redet, so solltest Du sie darauf ansprechen und deutlich machen, dass Du das nicht möchtest. Sollte sie in irgendeiner Form reagieren, die Dir nicht zusagt, steht es Dir frei, eine andere Hebamme zu suchen. Du bist nicht an diese eine gebunden, sondern kannst - wie bei einem Arzt auch - wechseln.