JannissMann3
Sind die Ausdrucke meiner Kontoübersicht am Computer bei Behörden genauso gültig wie richtige Kontoauszüge vom Kontoauszugsdrucker?
Antworten (4)
Ich bin jetzt mal spasseshalber bei meiner Kontoübersicht auf Druckansicht gegangen und siehe da, unten links steht: "Dieser Ausdruck ist nicht rechtsverbindlich". Von daher würde ich mal sagen, nein. Die können einfach zu leicht per Bildbearbeitungsprogramm manipuliert werden. Soweit ich weiss, werden solche Ausdrucke auch nicht vom Finanzamt akzeptiert. Von daher sollte man Kontoauszüge immer aufheben.
Nein, leider nicht.. Denn die Ausdrucke könnten manipuliert sein. Eine Kopie eines digitalen Kontoauszuges allerdings kann digital eingereicht werden, das gilt dann als gleichwertiger Auszug. Die Dateiform muss aber korrekt sein. Mein Bank versuchte es mal mit exeldateien, das konnte nicht gut gehen.
inzwischen haben sich das finanzamt und andere behörden dem trend zum papierlosen banking angeschlossen und akzeptieren in der regel die online-ausdrucke. gerade direktbanken bieten ja auch gar nichts anderes an. allerdings sind sie berechtigt, die originalen auszüge anzufordern - im ernstfall mus man also kostenpflichtig welche bei seiner bank bestellen.