Sind Notsitze nur für Kinder oder auch für Erwachsene.
Bei einem Toyota Avensis sind die letzten 2 Sitzplätze nur Notsite. Diese sind nur mit einem Beckengurt ausgestatten. Dürfen diese nur für Kinder oder auch für Erwachsene genutzt werden.
Antworten (2)
kurz gegoogelt:
§ 21, 1a StVO mit Wirkung vom 1. April 1993
"Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind."
Daraus folgt, dass die Anschnallpflicht in Rückhalteeinrichtungen für Kinder dann nicht gilt, wenn:
die Kinder das 12. Lebensjahr überschritten haben.
oder 150 cm oder größer sind.
oder auf solchen Kfz-Sitzen befördert werden, für die keine Gurte vorgeschrieben/ vorhanden sind, z.B. Zusatz- oder Notsitze. Aber nur, wenn Sitze, für die Gurte erforderlich sind, bereits besetzt sind oder keine amtlich genehmigten Kindersitze für das Kind verfügbar sind.
§ 21, 1a StVO mit Wirkung vom 1. April 1993
"Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind."
Daraus folgt, dass die Anschnallpflicht in Rückhalteeinrichtungen für Kinder dann nicht gilt, wenn:
die Kinder das 12. Lebensjahr überschritten haben.
oder 150 cm oder größer sind.
oder auf solchen Kfz-Sitzen befördert werden, für die keine Gurte vorgeschrieben/ vorhanden sind, z.B. Zusatz- oder Notsitze. Aber nur, wenn Sitze, für die Gurte erforderlich sind, bereits besetzt sind oder keine amtlich genehmigten Kindersitze für das Kind verfügbar sind.
Sie dürfen auch für Erwachsene genutzt werden, da Beckengurte vorhanden sind.
Sie dürfen aber nicht für Kinder unter 12 Jahren bzw. kleiner als 1,50 m genutzt werden.
Und @hphersel:
"Daraus folgt, dass die Anschnallpflicht in Rückhalteeinrichtungen für Kinder dann nicht gilt, wenn: die Kinder das 12. Lebensjahr überschritten haben.
oder 150 cm oder größer sind.
oder auf solchen Kfz-Sitzen befördert werden, für die keine Gurte vorgeschrieben/ vorhanden sind, z.B. Zusatz- oder Notsitze"
Nein, das folgt nicht daraus - sondern, dass Kinder unter 12 Jahren (bzw. kleiner als 1,50 m) im Auto nur in Kindersitzen befördert werden dürfen - also auch auf einem mit Beckengurten ausgestatteten Notsitz nichts zu suchen haben.
Sie dürfen aber nicht für Kinder unter 12 Jahren bzw. kleiner als 1,50 m genutzt werden.
Und @hphersel:
"Daraus folgt, dass die Anschnallpflicht in Rückhalteeinrichtungen für Kinder dann nicht gilt, wenn: die Kinder das 12. Lebensjahr überschritten haben.
oder 150 cm oder größer sind.
oder auf solchen Kfz-Sitzen befördert werden, für die keine Gurte vorgeschrieben/ vorhanden sind, z.B. Zusatz- oder Notsitze"
Nein, das folgt nicht daraus - sondern, dass Kinder unter 12 Jahren (bzw. kleiner als 1,50 m) im Auto nur in Kindersitzen befördert werden dürfen - also auch auf einem mit Beckengurten ausgestatteten Notsitz nichts zu suchen haben.