Sind Rentenanspüche rückwirkend möglich wenn versicherte Person verstorben ist ?
Hallo,
meine Mutter ist Ende Januar verstorben. Sie war seit Juli 2012 in Rente.
Wie sich herausgestellt hat, ist ihr Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung nicht richtig, da u. a. die Kindererziehungszeiten nicht berücksichtigt wurden (da keine Geburtsurkunden vorlagen). Desweiteren wurde von meiner Mutter leider auch keine betriebliche Altersrente beantragt. Drittens hatte ihr Arzt bereits 2011 einen Berufsunfähigkeitsantrag ausgefüllt (sie hatte eine BU-Versicherung, die noch besteht), doch wie es aussieht, scheiterte die Bearbeitung an der Mitwirkung meiner Mutter.
Kann ich nun rückwirkend Rentenansprüche für meine Mutter geltend machen?
Wenn ja für welchen Zeitraum und was sollte ich dabei beachten?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
meine Mutter ist Ende Januar verstorben. Sie war seit Juli 2012 in Rente.
Wie sich herausgestellt hat, ist ihr Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung nicht richtig, da u. a. die Kindererziehungszeiten nicht berücksichtigt wurden (da keine Geburtsurkunden vorlagen). Desweiteren wurde von meiner Mutter leider auch keine betriebliche Altersrente beantragt. Drittens hatte ihr Arzt bereits 2011 einen Berufsunfähigkeitsantrag ausgefüllt (sie hatte eine BU-Versicherung, die noch besteht), doch wie es aussieht, scheiterte die Bearbeitung an der Mitwirkung meiner Mutter.
Kann ich nun rückwirkend Rentenansprüche für meine Mutter geltend machen?
Wenn ja für welchen Zeitraum und was sollte ich dabei beachten?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Antworten (2)
Ich fasse mal zusammen:
Deine Mutter hat (evtl.) zu wenig Rente bekommen, weil sie die Geburtsurkunden (oder zulässigen Ersatz) nicht einreichen konnte.
Deine Mutter hat keine Betriebsrente bekommen, weil sie sie nicht beantragt hat.
Deine Mutter hat (ggf.) keine Berufsunfähigkeitsrente bekommen, weil sie nicht mitgewirkt hat.
Jetzt willst du Geld rückwirkend bekommen?
Nun, für eine genaue verlässliche Auskunft musst du wohl mal zu einem Rechtsanwalt für Sozialrecht.
Ich gehe jedoch davon aus, dass bei einer zu geringen Rente, die vom Rentenempfänger unverschuldet falsch war, eine Nachzahlung möglich ist.
Aber wenn der Fehler nicht bei den Behörden, sondern beim Rentenempfänger liegt, gehe ich davon aus, dass da nichts zu holen ist. Aber es bleibt bei der Empfehlung zu einem Anwalt zu gehen oder zu einem Interessenverband wie dem VdK.
Deine Mutter hat (evtl.) zu wenig Rente bekommen, weil sie die Geburtsurkunden (oder zulässigen Ersatz) nicht einreichen konnte.
Deine Mutter hat keine Betriebsrente bekommen, weil sie sie nicht beantragt hat.
Deine Mutter hat (ggf.) keine Berufsunfähigkeitsrente bekommen, weil sie nicht mitgewirkt hat.
Jetzt willst du Geld rückwirkend bekommen?
Nun, für eine genaue verlässliche Auskunft musst du wohl mal zu einem Rechtsanwalt für Sozialrecht.
Ich gehe jedoch davon aus, dass bei einer zu geringen Rente, die vom Rentenempfänger unverschuldet falsch war, eine Nachzahlung möglich ist.
Aber wenn der Fehler nicht bei den Behörden, sondern beim Rentenempfänger liegt, gehe ich davon aus, dass da nichts zu holen ist. Aber es bleibt bei der Empfehlung zu einem Anwalt zu gehen oder zu einem Interessenverband wie dem VdK.