Sind Strom/Gasanbieter verpflichtet, auf Anfrage eine Aufgliederung der Kostensteigerungen für Beschaffung und Vertrieb getrennt offenzulegen ?
Auf Nachfrage an Eprimo wurde keine Antwort zu o. g. Punkt gegeben.
Uns würde interessieren, ob die Preissteigerung wirklich aufgrund gestiegener Beschaffungskosten gründet, oder nur als Vorwand für Gewinnsteigerung dient.
Uns würde interessieren, ob die Preissteigerung wirklich aufgrund gestiegener Beschaffungskosten gründet, oder nur als Vorwand für Gewinnsteigerung dient.
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