Sitzerhöhung für Erwachsene
Müssen Erwachsene bzw. Kinder ab dem 12. Lebensjahr im Auto auf eine Sitzerhöhung wenn sie kleiner als 1,50 m sind?
Antworten (1)
Doch, ist notwendig, laut § 2 Abs. 1 FeV:
"Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung oder durch das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen."
"Zu klein" wäre so ein "Mangel."
Der Grund ist, wie bei Kindern, dass sonst der Gurt zu nah am Hals verläuft und bei einem Unfall böse Halsverletzungen verursachen kann - auch als Beifahrer.
Es gibt spezielle Sitzerhöhungen für Erwachsene, die für Kinder sind nur bis max. 36 kg geeignet.
"Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung oder durch das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen."
"Zu klein" wäre so ein "Mangel."
Der Grund ist, wie bei Kindern, dass sonst der Gurt zu nah am Hals verläuft und bei einem Unfall böse Halsverletzungen verursachen kann - auch als Beifahrer.
Es gibt spezielle Sitzerhöhungen für Erwachsene, die für Kinder sind nur bis max. 36 kg geeignet.