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Panther

So etwas kommt bestimmt vor

Der angenommene Fall:
Zwei Menschen mit jeweils zwei Kindern heiraten. Dann sind jeweils zwei Kinder Stiefkinder.
Nun hat das Ehepaar zwei weitere – gemeinsame – Kinder.
Dann lassen sie sich scheiden. Ihre gemeinsamen Kinder bleiben weiterhin ihre Kinder.
Und die Stiefkinder? Bleiben die weiterhin ihre Stiefkinder?
Frage beantworten Frage Nummer 3000056216 Frage melden

Antworten (3)
hphersel
hier ein Link, der die Problematik aus rechtlicher Sicht beschreibt. https://epub.ub.uni-muenchen.de/8975/1/8975.pdf

kurzgefasst: zivilrechtlich unterscheidn sich Stiefeltern nicht von anderen beliebigen Dritten. Sorgrechtsverpflichtungen ets sind daher nicht vorgesehen. Im Fall einer Scheidung des von Dir konstruierten bleiben alleine die leiblichen Eltern für ihre eigenen Kinder verantwortlich, sowl finanziell als auch sorgrechtlich.

Es gibt aber noch einen anderen, nichtjuristischen Aspekt, und den kann nur jeder für sich selber beantworten: Will ich auch nach einer Trennung für die Kinder meiner/s Ex dasein und will sie auch weiterhin wie meine Kinder behandeln? in diesem Fal bleiben sie auch nach der Trennung meine (Stief-)Kinder, und zwar in den Augen derer, die es angeht, also in meinen und in denen der Kinder. Oder will ich mit den Kindern nichts mehr zu tun haben? in diesem Fall habe ich das Recht verwirkt, die Kinder als meine Steifkinder zu bezeichnen, weil die mit dem Wort "kind" verbundene Emotionale Bindung fehlt.
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Panther
Danke, euch beiden, das ging ja schnell und aufschlussreich.
Ich habe dann auch – teilweise, weil es so lang ist – über die Stiefkind-Adoption gelesen.

Da hat sich mir ja noch eine Frage aufgetan.
Es hat bei mir den Anschein erweckt, dass, wenn der Stiefvater seine Stiefkinder adoptieren möchte, der leibliche Vater kein Veto Recht hat.
Wenn das so ist, finde ich das bedenklich.

Aber danke, noch einmal, meine Frage wurde beantwortet.

Paul
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Panther
Danke, da kann ich jetzt ja ruhig schlafen.

👨‍👩‍👧‍👦
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